Mutterschaftsgeld-Rechner: 13 €/Tag + Arbeitgeberzuschuss
Während der Mutterschutzfristen (6 Wochen vor + 8 Wochen nach Geburt) bekommst du Mutterschaftsgeld. GKV zahlt 13 €/Tag, der Arbeitgeber stockt auf dein Netto auf.
Erklärung
Das Mutterschaftsgeld sichert das Einkommen schwangerer und entbundener Frauen während der gesetzlichen Mutterschutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG). Schutzfrist: 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin (kann auf Wunsch der Frau gekürzt werden) und 8 Wochen nach Geburt (12 Wochen bei Mehrlingen, Frühgeburten oder Geburt eines behinderten Kindes – nach § 3 Abs. 2 MuSchG). Während dieser Zeit besteht ein Beschäftigungsverbot (vor Geburt freiwillig durchbrechbar, nach Geburt absolut). Höhe: Frauen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind und Anspruch auf Krankengeld haben, bekommen vom GKV-Träger 13 €/Kalendertag (Höchstbetrag). Wenn ihr Netto höher als 13 €/Tag liegt (was praktisch immer der Fall ist), zahlt der Arbeitgeber die Differenz als 'Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld' – so wird das volle Netto erreicht. Beispiel: Netto 90 €/Tag = 13 € GKV + 77 € AG-Zuschuss. Bei Mehrling-Schutz 14 Wochen × 7 = 98 Tage × 90 € = 8.820 € gesamt. Sonderfälle: a) Privat oder familienversicherte Frauen: einmalig max. 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung – Differenz übernimmt der Arbeitgeber. b) Minijobberinnen: Auch sie haben Anspruch, allerdings über das Bundesamt (max. 210 €). c) Selbstständige in GKV mit Krankentagegeld-Versicherung: ja, sonst nein. d) Arbeitslose mit ALG I: 13 €/Tag von der Agentur (kein AG-Zuschuss). Antrag: Beim Krankenkassen-Träger mit Bescheinigung des Arzts/der Hebamme über den errechneten Geburtstermin (frühestens 7 Wochen vor Geburt). Bundesamt-Antrag online. Mutterschaftsgeld ist steuer- und sozialabgabenfrei, wirkt sich aber auf den Progressionsvorbehalt aus (höhere Steuer auf restliches Einkommen). Anschließend Übergang in Elternzeit + Elterngeld. Wichtig: Während Mutterschutz darf NICHT gearbeitet werden (außer freiwillig im Vorlauf). Bescheid der Krankenkasse ist maßgeblich, ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Wie viel Mutterschaftsgeld bekomme ich? +
Dein volles bisheriges Netto: 13 €/Tag von der GKV, der Rest vom Arbeitgeber als Zuschuss. Bei 90 €/Tag Netto und 14 Wochen Schutz also rund 8.820 €.
Wie beantrage ich es? +
Bei der gesetzlichen Krankenkasse mit Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin (frühestens 7 Wochen vorher). Privat-/Familienversicherte: Bundesamt für Soziale Sicherung.
Bekommen Hausfrauen / Studierende Mutterschaftsgeld? +
Familienversicherte Hausfrauen und Studierende bekommen einmalig max. 210 €. Studentinnen mit Werkstudent-Status mit eigener KV haben vollen Anspruch.
Was bei Frühgeburt/Mehrlingen? +
Schutzfrist nach Geburt verlängert sich von 8 auf 12 Wochen. Die ausgefallene Vor-Geburt-Schutzzeit (z.B. bei sehr früher Geburt) wird angehängt.
Ist Mutterschaftsgeld steuerfrei? +
Ja, steuer- und sozialabgabenfrei. Aber: Progressionsvorbehalt – andere Einkünfte werden höher besteuert. Lohnsteuerklasse vor Geburt sollte bei Müttern auf III oder IV optimiert sein.
Was passiert nach den 8 Wochen? +
Übergang in Elternzeit mit Elterngeld. Du musst spätestens 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden und Elterngeld bei der Elterngeldstelle beantragen.
Ist die Berechnung verbindlich? +
Nein – Schätzung. Maßgeblich ist die Berechnung der Krankenkasse anhand der letzten 3 abgerechneten Monate. Bei Selbstständigen: Krankentagegeld-Vertrag prüfen. Ohne Gewähr.