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Finanzen

Elterngeld-Rechner 2026: 65 % Netto

Basis-Elterngeld ersetzt nach der Geburt 65 % deines bisherigen Nettoeinkommens (mindestens 300 €, höchstens 1.800 € pro Monat). Berechne hier deine Höhe inkl. Geschwister- und Mehrlingsbonus.

Mittel der 12 Monate vor Mutterschutzbeginn

Geschwisterbonus: +10 %, mind. 75 €

Anzahl ZUSÄTZLICHER Babys (Zwillinge=1, Drillinge=2)

Ergebnis
Basis-Elterngeld
Effektive Ersatzrate
Hinweis

Erklärung

Elterngeld ist die zentrale Familienleistung nach der Geburt eines Kindes und ersetzt einen Teil des wegfallenden Erwerbseinkommens während der Erziehungszeit. Es wird im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt und 2026 in drei Varianten gewährt: Basis-Elterngeld (klassisch, 12 + 2 Partnermonate), Elterngeld Plus (halber Betrag doppelt so lang, 24 + 4 Monate) und Partnerschaftsbonus (4 zusätzliche Monate bei gleichzeitiger Teilzeit beider Eltern). Diese Berechnung gilt für das Basis-Elterngeld. Höhe: 65 % vom durchschnittlichen Netto der 12 Kalendermonate vor Mutterschutzbeginn (bzw. vor Geburt bei Vätern). Untergrenze: 300 € (Mindestbetrag für alle, auch wenn kein Einkommen vorlag – z.B. Studierende, Hausfrauen). Obergrenze: 1.800 €/Monat (entspricht ca. 2.770 € Netto vor Geburt). Bei niedrigen Einkommen unter 1.240 € Netto steigt die Ersatzrate auf bis zu 100 % (für Geringverdiener). Elterngeld wird auf 67 % erhöht ab Netto-Schwellen und sinkt auf 65 % bei höheren Einkommen. Geschwisterbonus: +10 % (mindestens 75 €) bei einem weiteren Kind unter 3 Jahren oder zwei Kindern unter 6 Jahren im Haushalt. Mehrlingsbonus: +300 €/Monat pro zusätzlichem Mehrling (Zwillinge = +300 €, Drillinge = +600 €). Bezugsdauer Basis: bis zu 12 Monate für einen Elternteil, +2 Partnermonate, wenn der zweite Elternteil mindestens 2 Monate übernimmt – Alleinerziehende bekommen alle 14 Monate. Einkommensgrenze: Seit 1.4.2024 entfällt das Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 200.000 € (Alleinerziehende ab 1.9.2025: 175.000 €), für Paare 200.000 € (vorher 300.000 €). Antrag: bei der jeweiligen Elterngeldstelle des Bundeslandes (Jugendamt, Versorgungsamt oder spezielle Behörde), spätestens 3 Monate nach der Geburt – sonst wird rückwirkend nur 3 Monate gezahlt. ElterngeldDigital ist die bundeseinheitliche Online-Plattform. Erforderliche Unterlagen: Geburtsurkunde, Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen 12 Monate), Bescheinigung Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberbestätigung. Bezug während Teilzeit (max. 32 h/Woche) verlängert sich nicht, reduziert aber die Berechnungsgrundlage. Bescheid der Elterngeldstelle ist maßgeblich, vereinfachte Schätzung, ohne Gewähr.

EG = \max(300,\, \min(1800,\, 0{,}65 \cdot Netto)) + Geschwister + Mehrlinge

Häufige Fragen

Wie hoch ist Elterngeld 2026? +

Mindestens 300 €, höchstens 1.800 €/Monat (Basis-Elterngeld). Standard: 65 % vom Netto. Bei niedrigem Einkommen (< 1.240 €) steigt die Ersatzrate bis 100 %.

Wer hat keinen Elterngeld-Anspruch? +

Eltern mit zu versteuerndem Einkommen über 200.000 € (Paare, Alleinerziehende seit 9/2025: 175.000 €). Ebenfalls: weniger als 32 h/Woche Arbeit Voraussetzung im Bezugszeitraum.

Wo beantrage ich Elterngeld? +

Bei der Elterngeldstelle des Bundeslandes (oft im Jugendamt oder Versorgungsamt). Online über ElterngeldDigital. Frist: 3 Monate nach Geburt – sonst Verlust älterer Monate.

Wie viele Monate Elterngeld? +

Basis: 12 Monate für einen, +2 Partnermonate (insgesamt 14). Alleinerziehende: alle 14 Monate. Elterngeld Plus: doppelt so lange mit halbem Betrag.

Was ist der Geschwisterbonus? +

+10 % vom Basisbetrag (mind. 75 €) bei einem Kind unter 3 J. oder zwei Kindern unter 6 J. im Haushalt. Bei Mehrlingen +300 € pro zusätzlichem Baby.

Kann ich während Elterngeld arbeiten? +

Ja, bis 32 h/Woche. Das Arbeitseinkommen wird vom Vor-Geburts-Einkommen abgezogen, daraus 65 % als Elterngeld – also reduzierter Betrag. Elterngeld Plus eignet sich besser.

Ist die Berechnung verbindlich? +

Nein – es ist eine Schätzung. Maßgeblich sind die geprüften Einkommensbescheide, Steuerklasse vor Geburt und individuelle Konstellation. Bescheid der Elterngeldstelle ist maßgeblich, ohne Gewähr.

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