Kindergeld-Rechner 2026: 250 € pro Kind
Seit 2025 erhalten Eltern einheitlich 250 € Kindergeld pro Kind und Monat – unabhängig von der Kinderzahl. Berechne deine monatliche und jährliche Gesamthöhe und finde Antrags-Tipps.
Erklärung
Kindergeld ist eine zentrale Familienleistung in Deutschland und wird seit Januar 2025 einheitlich in Höhe von 250 € pro Kind und Monat gezahlt – unabhängig davon, ob es das erste oder fünfte Kind ist. Damit wurde die frühere Staffelung (1./2. Kind 219 €, 3. Kind 225 €, ab 4. Kind 250 €) abgeschafft. Für 2026 bleibt der Betrag voraussichtlich bei 250 €; eine Erhöhung auf 255 € ist im Koalitionsvertrag angedacht, aber nicht beschlossen. Voraussetzungen: Das Kind muss in Deutschland leben oder im EU/EWR-Raum, einen Erstwohnsitz haben oder in Bezug zum deutschen Sozialsystem stehen. Bezugsalter: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne Bedingungen. 18–25 Jahre nur, wenn das Kind in Schul-/Berufsausbildung, Studium, FSJ/FÖJ/BFD ist oder ein arbeitsuchender Übergang vorliegt. Bei Behinderung mit Eintritt vor 25 J.: zeitlich unbegrenzt. Eigenes Einkommen des Kindes ist seit 2012 nicht mehr schädlich (außer bei Zweitausbildung > 20 h/Woche Arbeit). Antrag: bei der zuständigen Familienkasse der Agentur für Arbeit (www.familienkasse.de). Ab 7/2024 ist die Steueridentifikationsnummer von Kind und Antragstellern Pflicht. Antragsformulare: KG1 (Hauptantrag) + KG1-Anlage Kind. Online-Antrag möglich. Auszahlung erfolgt monatlich auf das Bankkonto, üblicherweise zwischen 4. und 18. Werktag (Auszahlungstermine richten sich nach der letzten Ziffer der Kindergeldnummer). Rückwirkende Antragstellung: Seit 2018 nur 6 Monate – früher waren es 4 Jahre. Wichtig: Auch bei Geburt sofort beantragen, sonst geht Geld verloren. Verhältnis zu Kinderfreibetrag (2026: 6.672 €/Kind = 8.388 € inkl. BEA): Das Finanzamt führt automatisch die 'Günstigerprüfung' durch – wenn der Steuervorteil aus dem Kinderfreibetrag größer ist als das ausgezahlte Kindergeld, wird die Differenz mit der Einkommensteuererklärung erstattet. Lohnt sich meist erst ab ca. 80.000 € Jahreseinkommen (Single) bzw. 160.000 € (Verheiratete). Sonderfälle: Kindergeld + Auslandsbezug (EU-Recht), Kindergeld bei getrennten Eltern (Auszahlung an den Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt), Zählkindvorteil bei Patchwork. Bescheid der Familienkasse ist maßgeblich, ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Wie hoch ist Kindergeld 2026? +
250 € pro Kind und Monat – einheitlich. Seit 2025 keine Staffelung mehr. Eine Erhöhung auf 255 € ab 2027 ist diskutiert.
Wo beantrage ich Kindergeld? +
Bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit. Online unter familienkasse.de oder per Formular KG1. Bearbeitung ca. 4–6 Wochen. Erforderlich: Steuer-ID Eltern + Kind.
Wie lange bekomme ich Kindergeld? +
Bis 18 ohne Bedingung. Bis 25 in Ausbildung, Studium, FSJ/BFD oder bei Übergang (max. 4 Monate). Bei vor 25 eingetretener Behinderung lebenslang.
Wie lange rückwirkend kann ich beantragen? +
Nur 6 Monate seit 2018 (vorher 4 Jahre). Daher unbedingt sofort nach der Geburt oder Statuswechsel beantragen.
Wann wird Kindergeld ausgezahlt? +
Monatlich. Der Auszahlungstag richtet sich nach der letzten Ziffer der Kindergeldnummer (0–9). 0/1 = Anfang Monat, 8/9 = Ende Monat.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag? +
Beides nicht parallel. Finanzamt prüft automatisch die Günstigerprüfung. Bei Einkommen bis ca. 80.000 € (Single) ist Kindergeld vorteilhafter, darüber der Freibetrag (2026: 6.672 €/Kind + BEA-Freibetrag).
Wer bekommt Kindergeld bei getrennten Eltern? +
Der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind überwiegend lebt. Bei Wechselmodell oft jeder hälftig oder alternierend. Mit Vereinbarung oder durch das Familiengericht regelbar.