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Arbeit & Soziales

Betriebsrente 2026: Steuer-, SV-Vorteil und AG-Zuschuss

Berechne deine Betriebsrente 2026: Entgeltumwandlung mit Steuer- und Sozialversicherungsersparnis sowie AG-Pflichtzuschuss von 15 %.

2026 max. 644 €/Monat steuerfrei (8 % BBG-West)

Ergebnis
Steuerersparnis pro Monat
SV-Ersparnis pro Monat
Tatsächlicher Netto-Aufwand
Beitrag mit AG-Zuschuss pro Monat
Voraussichtliches Endkapital

Erklärung

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist die zweite Säule der deutschen Altersvorsorge. Sie ist gesetzlich verankert (§ 1 BetrAVG) und für Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch: Jeder hat Anspruch darauf, dass Teile seines Bruttogehalts in eine bAV umgewandelt werden. Funktionsweise – Entgeltumwandlung: Statt sich Gehalt brutto auszahlen zu lassen, fließen Teile direkt in einen Vorsorgevertrag. Vorteil: keine Lohnsteuer und keine Sozialabgaben (KV/PV/RV/AV) auf den umgewandelten Anteil – 'doppelte Förderung'. Steuerfreigrenze 2026 (§ 3 Nr. 63 EStG): bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze West (96.600 €) = 7.728 €/Jahr = 644 €/Monat lohnsteuerfrei. SV-Freigrenze: bis 4 % BBG = 3.864 €/Jahr = 322 €/Monat. Wer mehr umwandelt: Lohnsteuerfrei aber SV-pflichtig. AG-Pflichtzuschuss seit 2022: Arbeitgeber muss mindestens 15 % der Entgeltumwandlung als Zuschuss leisten – sofern er durch die Umwandlung selbst SV-Beiträge spart (was meist der Fall ist). Bei 200 € Umwandlung also +30 € AG-Zuschuss = 230 € in den Vertrag. Beispiel: Brutto 4.000 €, 200 € Entgeltumwandlung, Steuersatz 30 %. Steuerersparnis: 60 €. SV-Ersparnis: 40 € (20 % AN-Anteil). Netto-Aufwand: nur 100 €. AG-Zuschuss: 30 €. Gesamtbeitrag in den Vertrag: 230 €. Hebel: 100 € Netto wird zu 230 € Vertragsbeitrag – das ist 130 % Förderung. Über 25 Jahre bei 4 % Rendite: ca. 117.000 € Endkapital. Durchführungswege: Direktversicherung (Versicherungsmantel, üblichste Form), Pensionskasse (versicherungsähnlich, oft branchenspezifisch), Pensionsfonds (höhere Aktienquote möglich), Unterstützungskasse (vor allem für Geschäftsführer/Hochverdiener), Direktzusage (große Unternehmen, Bilanzierung beim AG). Auszahlung: Frühestens mit 62, ab dann lebenslange Rente, einmalige Kapitalauszahlung oder Mix möglich (je nach Vertrag). Volle nachgelagerte Besteuerung der Auszahlung mit persönlichem Steuersatz. Plus: KV-Beiträge auf Auszahlung (gesetzlich Versicherte: voller KV-Satz auf 1/120 der Kapitalauszahlung pro Monat über 10 Jahre, oder voller KV-Satz auf monatliche Rente). Letzteres ist seit 2020 abgemildert: Freibetrag 187,25 € pro Monat (2025) für Versorgungsbezüge in der GKV. Fazit: bAV mit AG-Zuschuss 15 %+ lohnt sich fast immer. Ohne Zuschuss prüfen, da Auszahlung KV-pflichtig wird – kann Vorteil wieder auffressen. Tipp: Bei Jobwechsel bAV portabel (Übertragung auf neuen AG) oder beitragsfrei stellen. Vereinfachte Schätzung. Ohne Gewähr.

\text{Netto-Aufwand} = \text{Umwandlung} - \text{Steuer} - \text{SV}

Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf bAV? +

Ja – jeder Arbeitnehmer hat seit 2002 gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG). AG kann den Durchführungsweg wählen, aber nicht ablehnen.

Wie hoch ist der AG-Pflichtzuschuss? +

15 % der Entgeltumwandlung (seit 2022 für Neuverträge, seit 2019 für Bestand). Pflicht, sofern AG SV-Beiträge spart. Bei 200 € Umwandlung: 30 € Zuschuss.

Wie viel ist 2026 steuerfrei? +

Bis 8 % BBG-West (96.600 €) = 7.728 €/Jahr = 644 €/Monat lohnsteuerfrei. SV-frei nur bis 4 % BBG = 322 €/Monat.

Wird die Auszahlung versteuert? +

Ja, voll mit persönlichem Steuersatz (nachgelagert). Plus KV/PV-Beitrag bei gesetzlich Versicherten – das ist oft der Schwachpunkt der bAV.

Was bei Jobwechsel? +

Portabilität: Übertragung auf neuen AG. Oder beitragsfrei stellen. Oder weiter privat fortführen (mit eigenen Beiträgen, dann wie private LV).

Direktversicherung oder Pensionskasse? +

Beide ähnlich – Versicherungsmantel mit Steuer-/SV-Vorteilen. Pensionsfonds renditestärker (mehr Aktien). Was du bekommst, hängt am AG.

Sind die Werte verbindlich? +

Nein – Vereinfachte Schätzung. Reale Konditionen, Steuerlast und Renditen variieren. Ohne Gewähr.

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