Kinderzuschlag-Rechner 2026: bis 297 €/Kind
Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Familienleistung der Familienkasse für Eltern, die mit eigenem Einkommen den Bedarf der Erwachsenen decken können, aber nicht den ihrer Kinder. Maximal 297 € pro Kind und Monat (2026).
Erklärung
Der Kinderzuschlag (KiZ) nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) ist eine bedarfsabhängige Familienleistung für Eltern, deren Einkommen für sich selbst, aber nicht für die Kinder ausreicht. KiZ verhindert, dass solche Familien in den Bürgergeld-Bezug rutschen. 2026 beträgt der Höchstbetrag 297 € pro Kind und Monat (Stand 2024: 292 €, 2025: 297 €). Voraussetzungen: 1) Antragsteller bezieht Kindergeld für das Kind, 2) Kind unter 25 Jahre, unverheiratet, im Haushalt lebend, 3) Bruttoeinkommen mindestens 600 € (Alleinerziehende) bzw. 900 € (Paare), 4) Einkommen reicht nicht aus, um Bedarf der Kinder zu decken (sonst kein KiZ), 5) Mit KiZ + Kindergeld + Wohngeld muss der Gesamtbedarf der Familie gedeckt sein (sonst Bürgergeld). Berechnung: Vom Höchstbetrag (Anzahl Kinder × 297 €) wird abgezogen: 45 % des Einkommens, das den elterlichen Bedarf übersteigt. Eltern-Bedarf = Regelbedarf (Single 563 €, Paar 2×506 €) + Wohnanteil. Einkommen der Kinder (z.B. eigener Lohn, Unterhalt, Kindergeld) wird zu 45 % auf den KiZ angerechnet. KiZ und Wohngeld sind kombinierbar, oft beträgt die Gesamtleistung 600–1.200 €. Antrag: online unter familienkasse.de oder per Formular. Familienkasse prüft monatlich, Bewilligung meist 6 Monate. Antragstellung kann sich lohnen, wenn der Anspruch nur wenige Euro beträgt – mit KiZ-Bezug öffnen sich automatisch Anrechte auf BuT (Bildung und Teilhabe: Schulbedarf, Klassenfahrten, Mittagessen, Sport-Vereinsbeitrag, Lernförderung). KiZ-Lotse auf der Familienkasse-Website hilft bei Schnellprüfung. Bescheid der Familienkasse ist maßgeblich, vereinfachte Schätzung, ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Kinderzuschlag 2026? +
Maximal 297 € pro Kind und Monat. Der genaue Betrag richtet sich nach Einkommen, Wohnkosten und Anzahl/Alter der Kinder. Mit Kindergeld kommen so bis zu 547 €/Kind zusammen.
Wo beantrage ich KiZ? +
Bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Online über familienkasse.de oder per Formular KiZ1. Bearbeitung ca. 4–8 Wochen, Bewilligung in der Regel 6 Monate.
Was sind Mindesteinkommensgrenzen? +
600 € brutto (Alleinerziehende) bzw. 900 € brutto (Elternpaare). Wer darunter liegt, hat keinen KiZ-Anspruch und wird auf Bürgergeld verwiesen.
Schließen sich KiZ und Bürgergeld aus? +
Ja. KiZ ist gerade dafür da, dass Geringverdienerfamilien nicht ins Bürgergeld rutschen. Wer Bürgergeld bekommt, erhält dort die Bedarfe der Kinder über die Kinder-Regelsätze.
Bekomme ich auch Wohngeld dazu? +
Ja, KiZ und Wohngeld sind kombinierbar und werden oft gemeinsam gewährt. Beide Anträge separat stellen (Wohngeld bei der Stadt, KiZ bei der Familienkasse).
Was ist Bildung und Teilhabe (BuT)? +
KiZ-Empfänger haben automatisch Anspruch auf BuT-Leistungen: Schulbedarfspaket (174 €/Jahr), Klassenfahrten, Mittagessen in Schule/Kita, Sport-/Musik-Vereinsbeitrag bis 15 €/Monat, Lernförderung.
Ist die Schätzung verbindlich? +
Nein – die echte Berechnung berücksichtigt Kinder-Mehrbedarfe, individuelle Wohnkosten-Anrechnung und Einkommen aus Vermögen. Bescheid der Familienkasse ist maßgeblich, ohne Gewähr.