§35c EStG Steuerbonus 2026 berechnen (energetische Sanierung)
Statt BEG-Zuschuss kannst du §35c EStG nutzen: 20 % der Sanierungskosten (max. 40.000 €) über 3 Jahre direkt von der Steuer abziehen.
Erklärung
Der § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) bietet eine Alternative zur BEG-Förderung für selbstgenutzte Wohnimmobilien: 20 % der Kosten energetischer Sanierungsmaßnahmen können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, verteilt auf 3 Jahre (7 % + 7 % + 6 %). Maximal förderfähig sind 200.000 € Investitionsvolumen, also bis zu 40.000 € Steuerermäßigung pro Objekt. Voraussetzungen: Immobilie mindestens 10 Jahre alt (Bauantrag), zu eigenen Wohnzwecken genutzt (Hauptwohnsitz), in EU/EWR gelegen, energetische Maßnahme nach § 35c EStG (entspricht weitgehend BEG-EM-Katalog: Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung, sommerlicher Wärmeschutz, Heizungserneuerung, digitale Energiemanagement-Systeme). Fachunternehmer-Bescheinigung nach amtlichem Muster erforderlich. Umsetzung muss von einem qualifizierten Fachbetrieb erfolgen. Ablauf: Maßnahme durchführen, Fachbetrieb stellt Bescheinigung nach amtlichem Muster aus (Anlage Energetische Maßnahmen), in der Steuererklärung Anlage zur Einkommensteuer anhängen, im Folgejahr und Jahr 3 erneut beantragen. Rechnung muss unbar bezahlt werden (Überweisung), Barzahlung schließt Förderung aus. Wichtig: § 35c EStG ist NICHT kombinierbar mit BEG-Zuschüssen (KfW/BAFA) für dieselbe Maßnahme. Du musst entscheiden: entweder Direktzuschuss (BEG, oft 15-70 %) ODER Steuerermäßigung (§ 35c, fix 20 %). Bei BEG-Förderung von 30-70 % ist diese fast immer attraktiver. § 35c lohnt nur, wenn du bei BEG keine hohen Boni bekommst (z.B. Vermieter-Anteile, kleine Hülle-Maßnahmen ohne iSFP, oder bei Kapazitätsproblemen der KfW). Auch nicht kombinierbar mit Handwerkerleistungen § 35a EStG für die gleiche Rechnung. Beispiel: 50.000 € Fassadendämmung, kein BEG genutzt → Jahr 1: 3.500 €, Jahr 2: 3.500 €, Jahr 3: 3.000 €, gesamt 10.000 € Steuerersparnis (sofern Steuerschuld hoch genug). Programm-Konditionen können sich ändern, vor Antrag prüfen.
Häufige Fragen
Wann lohnt § 35c statt BEG? +
Wenn BEG-Boni gering sind (z.B. nur 15 % Grundförderung ohne iSFP/WPB), kann § 35c attraktiver sein. Bei Heizungstausch mit 50-70 % BEG fast nie.
Wie lange läuft die 3-Jahres-Verteilung? +
Jahr 1: 7 %, Jahr 2: 7 %, Jahr 3: 6 %. Die Verteilung ist starr, kann nicht geschoben werden. Nicht ausgeschöpfter Steuervorteil verfällt.
Brauche ich genug Steuerschuld? +
Ja. Die Ermäßigung wird von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen. Wer wenig Steuern zahlt, schöpft nicht aus. Rentner mit niedriger Rente: oft kein Effekt.
Kombinierbar mit Handwerkerleistungen § 35a? +
Nein, nicht für die gleiche Rechnung. Wer § 35c nutzt, kann die Lohnkosten nicht zusätzlich nach § 35a (20 %, max. 1.200 €) absetzen.
Welche Maßnahmen sind förderfähig? +
Dämmung Wand/Dach/Keller, Fenster, Türen, Lüftungsanlage, sommerlicher Wärmeschutz, Heizungserneuerung (außer Öl/Gas seit 2024), digitale Energiesteuerung. Liste in § 35c Abs. 3 EStG.
Was muss ich für Finanzamt vorlegen? +
Anlage 'Energetische Maßnahmen" zur Einkommensteuer + Fachbetrieb-Bescheinigung nach amtlichem Muster + Rechnung mit Aufschlüsselung Material/Lohn + Bankbeleg (keine Barzahlung).