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Energie & Förderung

BAFA Heizung 2026 Förderung berechnen (BEG-EM)

Berechne deinen BAFA/KfW-458-Zuschuss für den Heizungstausch. Grundförderung plus Boni bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.

Ergebnis
Zuschuss gesamt
Förderquote
Eigenanteil

Erklärung

Die Bundesförderung effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) regelt seit 2024 den Heizungstausch. Sie wird ausschließlich von der KfW (Programm 458) für Privatpersonen abgewickelt, Gewerbe läuft weiter über die BAFA. Förderfähig sind klimafreundliche Heizungen: elektrische Wärmepumpe, Biomasseheizung (mit zusätzlichem Feinstaub-Filter), Solarthermie, Anschluss an ein Wärmenetz (Fernwärme), Brennstoffzellen-Heizung sowie H2-ready Gas-Hybrid-Anlagen mit erneuerbarem Anteil. Reine Gas- oder Ölheizungen werden seit 2024 NICHT mehr gefördert – das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verbietet seit 2024 in vielen Fällen den Einbau. Die Förderung setzt sich zusammen aus: Grundförderung 30 % – immer beim Tausch. Klimageschwindigkeitsbonus 20 % – bei funktionstüchtiger alter Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung; Gas-Zentralheizungen nur nach 20 Jahren. Befristet bis Ende 2028, danach reduziert. Einkommensbonus 30 % – nur Eigenheim, zvE-Haushalt unter 40.000 €. Effizienzbonus 5 % – nur Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erdwärme/Wasser. Maximal 70 % auf Bemessungsgrundlage 30.000 € pro Wohneinheit (MFH gestaffelt). Antrag: ab 2024 vor Vertragsabschluss bei der KfW (oder per aufschiebender Bedingung). Energie-Effizienz-Experte ist Pflicht für Wärmepumpen und Biomasse. Auszahlung nach Verwendungsnachweis. Kombinierbar mit zinsverbilligtem Ergänzungskredit KfW 358/359 (bis 120.000 €). Nicht kombinierbar mit § 35c EStG. Beispiel: 25.000 € Wärmepumpe, alte Ölheizung, Einkommen 35.000 €, R290 = 30+20+30+5 = 85 % gedeckelt 70 % = 17.500 €. Antrag-Tipp: Energieberater frühzeitig einbinden, Antrag-Bearbeitung 4-8 Wochen, in Engpasszeiten länger. Programm-Konditionen können sich ändern, vor Antrag prüfen.

Z = \min(K, 30.000) \cdot \min(70\%, p)

Häufige Fragen

Welche Heizung wird 2026 noch gefördert? +

Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Fernwärme, Brennstoffzelle, H2-ready Hybrid. Reine Gas- und Ölheizungen NICHT, sind oft auch durch GEG verboten.

Wie viel Förderung bekomme ich maximal? +

70 % der Investitionskosten, gedeckelt auf 30.000 € pro Wohneinheit – also bis zu 21.000 € Zuschuss. Im Mehrfamilienhaus gestaffelt bis 60.000 € pro Gebäude bei mehreren WE.

Wann gilt der Klimabonus? +

Bei Tausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und Gasetagenheizungen sofort. Gas-Zentralheizungen erst nach 20 Jahren Betrieb. Befristet bis 31.12.2028, danach Stufenabbau.

Brauche ich einen Energieberater? +

Bei Wärmepumpen und Biomasse-Anlagen ja, bei Solarthermie und Fernwärme reicht oft der Fachhandwerker. Beratung selbst ist über BAFA gesondert förderfähig.

Wie lange dauert der KfW-Antrag? +

4-8 Wochen Bearbeitung, in Hochphasen länger. Antrag VOR Vertragsabschluss – oder Vertrag mit aufschiebender Bedingung der Bewilligung.

Lohnt sich der Ergänzungskredit? +

Wenn du den Eigenanteil finanzieren musst, ja. KfW 358 (bis 90.000 € zvE: zinsvergünstigt, KfW 359 ohne Einkommensgrenze) gibt bis 120.000 € günstig.

Was, wenn die Mittel ausgeschöpft sind? +

Dann gibt es keine Förderung mehr. Die BEG-Mittel sind jährlich budgetiert. 2024 waren sie zwischenzeitlich gestoppt. Bewilligungen sind rechtsverbindlich.

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