BAföG-Rechner 2026: Bedarf 992 € + Anrechnung
BAföG ist die staatliche Förderung für Studierende und Schüler. Berechne deinen monatlichen Bedarf 2026 (max. 992 € für Auswärts-Wohnende) abzüglich der Eltern-Anrechnung.
Erklärung
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist die zentrale staatliche Förderung für Schüler und Studierende in Deutschland. Mit der 28. BAföG-Novelle (gültig ab Wintersemester 2024/25) wurden Bedarfssätze und Freibeträge angehoben – für 2026 gelten diese Werte voraussichtlich weiter, eine erneute Anpassung wird politisch diskutiert. Höchstbedarf 2026 (Studierende): Wohnen bei Eltern: 475 € Grundbedarf + bis 170 € KV/PV-Zuschlag = max. 645 €. Auswärts wohnend (eigene Wohnung): 855 € + 170 € = max. 992 €. Schüler-BAföG: niedrigere Sätze, je nach Schulart (z.B. Berufsfachschule 588 € auswärts, Gymnasium-Oberstufe nur in Sonderfällen). Förderungsart: Studierenden-BAföG wird zu 50 % als Zuschuss und zu 50 % als zinsloses Bundesdarlehen gewährt. Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Förderungsende, max. 10.010 € Rückzahlungssumme – Rest wird erlassen. Schnellzahler-Rabatt bis 21 %. Anrechnung Elterneinkommen: Vom Brutto-Jahreseinkommen der Eltern werden Pauschalen abgezogen (Werbungskostenpauschale 1.230 €, Sozialpauschale 21,3 % bei Pflichtversicherung). Davon dann monatliche Freibeträge: 2.540 € (verheiratete Eltern), 805 € pro Geschwister in Ausbildung, 730 € pro Stiefelternteil. Vom Restbetrag werden 50 % auf den BAföG-Bedarf des Antragstellers angerechnet. Eigenes Einkommen: Studierende dürfen 522 €/Monat aus Erwerbstätigkeit (Minijob) verdienen, ohne Anrechnung. Vermögen: Freibetrag 15.000 € (unter 30 Jahren), 45.000 € (ab 30). Auslands-BAföG: höhere Bedarfssätze + Reisekosten + Studiengebühren bis 5.600 €. Sehr beliebt: Auch wer in Deutschland kein BAföG bekommt, kann fürs Ausland Anspruch haben. Antragstellung: Online über das BAföG-Digital-Portal (bafoeg-digital.de) – komplett digital. Vor Beginn jedes Semesters für 12 Monate beantragen. Bearbeitung 6–12 Wochen, Auszahlung rückwirkend zum Antragsmonat. BAföG-Antragsstellen sind die Studierendenwerke der Hochschulen oder die Ämter für Ausbildungsförderung der Kommunen (Schüler). Tipp: Auch bei vermutet zu hohem Eltern-Einkommen Antrag stellen – Anrechnung ist großzügiger als gedacht. Bei selbstständigen Eltern oder Schwankung gibt es Anpassungs-/Aktualisierungsanträge. Bescheid des BAföG-Amts ist maßgeblich, vereinfachte Schätzung, ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Wie hoch ist BAföG 2026? +
Höchstsatz Studierende auswärts: 992 €/Mon (855 € Bedarf + 170 € KV/PV). Bei Eltern wohnend: 645 €. Schüler-BAföG je nach Schulart 247–588 €.
Muss ich BAföG zurückzahlen? +
Studierenden-BAföG: 50 % Zuschuss + 50 % zinsloses Darlehen. Rückzahlung max. 10.010 €, Rest wird erlassen. Beginnt 5 Jahre nach Förderungsende, monatlich 130 €. Schnellzahler-Rabatt bis 21 %.
Wo beantrage ich BAföG? +
Online über bafoeg-digital.de (komplett digital, mit Online-Identifikation). Zuständig: Studierendenwerk der Hochschule oder kommunales Amt für Ausbildungsförderung. Bearbeitung 6–12 Wochen.
Wie viel dürfen meine Eltern verdienen? +
Freibetrag verheiratete Eltern: 2.540 €/Monat (vom bereinigten Netto), +805 € pro Geschwister. Faustregel: bis ca. 40.000 € Bruttojahreseinkommen oft Vollanspruch. Bis 60.000 € noch Teilanspruch.
Wie viel darf ich nebenbei verdienen? +
522 €/Monat aus Erwerbstätigkeit (= Minijob-Grenze 2024) ohne Anrechnung. Darüber hinaus wird gekürzt. Selbstständige Einkünfte und Stipendien teilweise anrechenbar.
Wie hoch sind Vermögensfreibeträge? +
15.000 € unter 30 Jahre, 45.000 € ab 30. Inklusive Sparbücher, Autos, Wertpapiere – nur das selbstgenutzte Auto bis 7.500 € geschützt. Schenkungen vor Antrag sind problematisch.
Ist die Berechnung verbindlich? +
Nein – Schätzung. Berechnung des BAföG-Amts ist exakter (Steuerbescheide, Selbstständigkeit, Härtefallfreibeträge, Zweitstudium-Regelung). BAföG-Bescheid ist maßgeblich, ohne Gewähr.