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Finanzen

BAB-Rechner: Beihilfe für Azubis (§ 56 SGB III)

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützt Azubis in betrieblicher Ausbildung, deren Ausbildungsvergütung nicht zum Lebensunterhalt reicht – v.a. bei eigener Wohnung außerhalb des Elternhauses.

Ergebnis
BAB pro Monat
Anerkannter Bedarf
Hinweis

Erklärung

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach § 56 SGB III ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit für Auszubildende in einer betrieblichen Berufsausbildung (also nicht im Studium oder einer schulischen Vollzeitausbildung – dafür gibt es BAföG). Sie schließt die Lücke zwischen niedriger Ausbildungsvergütung und tatsächlichem Lebensunterhalt. Voraussetzungen: 1) Anerkannte betriebliche Berufsausbildung nach BBiG/HwO oder berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB). 2) In der Regel eigene Wohnung außerhalb des Elternhauses (BAB für Azubis bei den Eltern nur in Ausnahmen). 3) Volljährig oder verheiratet oder mit eigenem Kind – sonst nur, wenn Wohnen bei Eltern unzumutbar (zu weit, familiäre Konflikte). 4) Nicht bereits gleichwertige Ausbildung abgeschlossen. Bedarfssätze 2026: Auswärts wohnend: Grundbedarf 855 € + KV/PV-Zuschlag bis 170 € = max. 992 €. Bei Eltern wohnend: 475 € + 170 € = 645 €. Plus Fahrtkosten, Lernmittel-Pauschale, Arbeitskleidung. Anrechnung: Ausbildungsvergütung netto wird voll auf den Bedarf angerechnet. Eltern-Einkommen wird ähnlich wie beim BAföG angerechnet (Freibetrag 2.540 € verheiratete Eltern, 805 € pro Geschwister in Ausbildung). Vermögen: Freibetrag 15.000 € (Antragsteller), 2.300 € pro Elternteil + 8.200 € weitere Freibeträge. Beispiel: Azubi 2. Lehrjahr Bäcker, 700 € Vergütung netto, eigene Wohnung. Bedarf 992 €. Eltern Mittelstand: ca. 100 € Anrechnung. BAB = 992 - 700 - 100 = 192 €/Monat. Für Azubis aus einkommensschwachen Familien deutlich mehr (volle 292 €). Antrag: Bei der Agentur für Arbeit (örtliche Geschäftsstelle oder online über arbeitsagentur.de). Spätestens vor Ausbildungsbeginn, rückwirkend max. zum Antragsmonat. Bewilligungsdauer 18 Monate (dann Folgeantrag). Auszahlung monatlich. Tipp: BAB ist KEIN Darlehen, sondern Vollzuschuss – also 'geschenktes' Geld. Wird oft nicht beantragt, weil Azubis gar nicht wissen, dass sie es bekommen können. Bei Aufstockung wegen sehr niedriger Vergütung: meist BAB statt Wohngeld die richtige Wahl. Bei Vergütung über Bedarfssatz kein BAB, aber ggf. Wohngeld. Schulische Ausbildungen (Erzieher, Pflegekräfte alt – heute generalistisch dual): Für rein schulische Ausbildungen oft Schüler-BAföG statt BAB. Bescheid der Agentur für Arbeit ist maßgeblich, ohne Gewähr.

BAB = Bedarf - Vergu}tung - Eltern_{Anrechnung}

Häufige Fragen

Wer bekommt BAB? +

Auszubildende in betrieblicher Ausbildung (Lehre nach BBiG/HwO), deren Vergütung + ggf. Eltern-Beitrag nicht zum Lebensunterhalt reicht. Meist bei eigener Wohnung außerhalb des Elternhauses.

Wie hoch ist BAB 2026? +

Maximaler Bedarf 992 €/Monat (auswärts wohnend) bzw. 645 € (bei Eltern). Davon werden Vergütung und Eltern-Anrechnung abgezogen. Effektive Höhe meist 100–500 €/Monat.

Wo beantrage ich BAB? +

Bei der Agentur für Arbeit (Geschäftsstelle deines Wohnorts oder online über arbeitsagentur.de). Antrag spätestens vor Ausbildungsbeginn, rückwirkend nur 1 Monat.

BAB oder BAföG? +

BAB für betriebliche Lehre (z.B. Bäcker, Mechaniker, Bürokaufmann). BAföG für rein schulische Ausbildungen (Erzieher schulisch, Berufskolleg) und Studium. Generalistische Pflegeausbildung: BAB.

Was bei Eltern wohnend? +

BAB beim Wohnen im Elternhaus nur in Ausnahmen: über 18 Jahre verheiratet/mit Kind ODER Eltern-Wohnort > 100 km vom Ausbildungsort ODER unzumutbar. Sonst muss die Vergütung reichen.

Wird Eltern-Einkommen angerechnet? +

Ja, ähnlich wie beim BAföG. Freibetrag verheiratete Eltern: 2.540 €/Mon Netto, +805 € pro Geschwister in Ausbildung. Bei niedrigeren Einkommen Vollanspruch, bei mittleren Teilanspruch.

Ist die Berechnung verbindlich? +

Nein – Schätzung. Agentur für Arbeit prüft tatsächliche Vergütung, Eltern-Steuerbescheide, Wohn-/Ausbildungsort-Entfernung. Bescheid der Agentur ist maßgeblich, ohne Gewähr.

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