Wärmepumpen-Förderung 2026 berechnen (BEG)
Schätze deinen BEG-Zuschuss 2026 für den Tausch deiner Heizung gegen eine Wärmepumpe. Mit Grund-, Klima-, Einkommens- und Effizienzbonus.
Erklärung
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) bezuschusst seit 2024 den Heizungstausch in selbstgenutztem oder vermietetem Wohnraum. Maßgeblich ist die Richtlinie des BMWK in der 2026er Fassung, abgewickelt über die KfW (Programm 458). Förderfähig sind die Investitionskosten bis zu einer Obergrenze von 30.000 € pro Wohneinheit (bei Mehrfamilienhäusern für die ersten 30.000 €, gestaffelt darüber). Die Förderung setzt sich aus mehreren Boni zusammen, max. aber 70 % insgesamt: Grundförderung 30 % – immer beim Tausch gegen Wärmepumpe. Klimageschwindigkeitsbonus 20 % – beim Tausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung; bei Gasheizungen erst nach 20 Jahren Betrieb. Einkommensbonus 30 % – nur für selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushalts-Jahreseinkommen unter 40.000 €. Effizienzbonus 5 % – für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (z.B. Propan R290) oder Erdwärme/Wasser-Wärmepumpen. Beispiel: 35.000 € Investition, alte Ölheizung weg, Einkommen 38.000 €, Luft/Wasser mit R290 → 30 % + 20 % + 30 % + 5 % = 85 %, gedeckelt auf 70 % = 21.000 € Zuschuss bei 30.000 € Bemessungsgrundlage. Eigenanteil 14.000 €. Wichtig: Antrag muss VOR Vertragsabschluss gestellt werden (Ausnahme: Lieferungs-/Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung). Ein zertifizierter Energie-Effizienz-Experte (EEE) ist bei Wärmepumpen verpflichtend einzubinden. Zusätzlich möglich: zinsverbilligter Ergänzungskredit (KfW 358) bis 120.000 €. Steuerliche Alternative: § 35c EStG (20 % über 3 Jahre, max. 40.000 €), aber nicht kombinierbar mit BEG.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die maximale Förderung 2026? +
Maximal 70 % der förderfähigen Kosten, gedeckelt auf 30.000 € Bemessungsgrundlage pro Wohneinheit – also bis zu 21.000 € Zuschuss. Bei sehr teurer Anlage zählt der darüberliegende Betrag nicht zur Förderung.
Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus? +
20 % zusätzlicher Bonus für den Tausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und Gasetagenheizungen. Bei Gas-Zentralheizungen erst nach mindestens 20 Jahren Betrieb. Befristet bis 31.12.2028.
Wer bekommt den Einkommensbonus? +
Selbstnutzende Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit zu versteuerndem Haushalts-Jahreseinkommen unter 40.000 € (Durchschnitt der letzten 2 Jahre). Vermieter sind ausgeschlossen.
Muss ich vor oder nach Auftrag den Antrag stellen? +
Vor Vertragsabschluss bei der KfW. Ausnahme: Lieferungs-/Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung der Bewilligung – das wird in der Praxis meist genutzt. Energie-Effizienz-Experte muss eingebunden sein.
Kann ich BEG mit § 35c EStG kombinieren? +
Nein. Entweder Zuschuss oder Steuerermäßigung. Die BEG-Förderung ist für die meisten Fälle deutlich attraktiver, außer bei sehr hohem Einkommen und kleinen Maßnahmen.
Ist die Förderung garantiert? +
Nein. Die BEG-Mittel sind jährlich budgetiert und können vorher ausgeschöpft sein. Der Rechner liefert eine Schätzung, ohne Gewähr. Maßgeblich ist der KfW-Bescheid und die aktuelle Richtlinie.