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Arbeit & Soziales

Urlaubstage-Rechner: Anspruch nach BUrlG

Wie viele Urlaubstage stehen dir zu? Berechne den gesetzlichen Mindestanspruch und Schwerbehinderten-Zusatzanspruch nach BUrlG.

5 = Mo-Fr, 6 = Mo-Sa

Gesetzlich min. 24 (bei 6-Tage-Woche), üblich 25-30

Ergebnis
Voller Jahres-Anspruch
Gesetzlicher Mindestanspruch (BUrlG)
Anteilig bei unterjährigem Eintritt

Erklärung

Der Urlaubsanspruch in Deutschland regelt sich nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). § 3 BUrlG: Mindestens 24 Werktage pro Jahr bei 6-Tage-Woche – das entspricht 20 Arbeitstagen bei 5-Tage-Woche. Tarifverträge und Arbeitsverträge dürfen mehr gewähren (üblich 25-30 Tage), aber nie weniger. Schwerbehinderte (Grad der Behinderung GdB ≥ 50) bekommen nach § 208 SGB IX zusätzlich 5 Arbeitstage Urlaub bei 5-Tage-Woche (anteilig bei Teilzeit). Wichtig: Anspruch entsteht erst nach 6 Monaten Wartezeit (§ 4 BUrlG) – vorher Teilanspruch von 1/12 pro vollem Beschäftigungsmonat. Teilzeit: Anspruch wird anteilig nach Arbeitstagen pro Woche, nicht nach Stunden, berechnet. Beispiel Vollzeit (5 Tage/Woche, 30 Tage Urlaub) → Teilzeit (3 Tage/Woche): 30 × 3/5 = 18 Tage. Wer 6 Monate im Jahr beschäftigt war hat anteilig 6/12 = 50 % Urlaub. Achtung Übertragung: Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Übertragung ins nächste Jahr nur bei dringenden betrieblichen Gründen oder Krankheit – dann verfällt Urlaub am 31.3. des Folgejahres (BAG-Rechtsprechung). Aber: Bei Krankheit über 15 Monate verfällt Urlaub erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahrs. Arbeitgeber muss aktiv auf Urlaubsverfall hinweisen (EuGH-Urteil 2018), sonst kein Verfall. Urlaubsabgeltung bei Kündigung: Nicht genommener Urlaub muss in Geld ausgezahlt werden (§ 7 IV BUrlG), 1 Tag = 1/21,67 Brutto-Monatsgehalt (bei 5-Tage-Woche). Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag kann abweichen. Bei Streitfällen Arbeitsrechtsanwalt konsultieren. Ohne Gewähr.

U = U_{vertrag} \cdot \frac{AT_{eigen}}{AT_{voll}} + U_{schwerbehindert}

Häufige Fragen

Was ist der gesetzliche Mindesturlaub? +

24 Werktage bei 6-Tage-Woche = 20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche pro Jahr (§ 3 BUrlG). Schwerbehinderte zusätzlich 5 Arbeitstage (§ 208 SGB IX). Tarif- und Arbeitsverträge dürfen mehr gewähren.

Was bei Teilzeit? +

Anspruch nach Arbeitstagen pro Woche, nicht Stunden. Bei 30 Vollzeit-Urlaubstagen (5 Tage/Woche) und Teilzeit 3 Tage/Woche: 30 × 3/5 = 18 Urlaubstage. Stunden je Arbeitstag spielen keine Rolle.

Wann verfällt mein Urlaub? +

Grundsätzlich am 31.12. (Urlaubsjahr = Kalenderjahr). Übertragung ins Q1 bis 31.3. nur bei dringenden Gründen. Bei Krankheit Verfall erst 15 Monate nach Urlaubsjahres-Ende. Verfall nur wenn AG schriftlich auf Restanspruch hingewiesen hat (EuGH 2018).

Habe ich gleich am 1. Tag Anspruch auf Urlaub? +

Nein, voller Anspruch erst nach 6 Monaten Wartezeit (§ 4 BUrlG). Vorher 1/12 pro vollem Beschäftigungsmonat. Aber: Auch in der Wartezeit kannst du Urlaub nehmen, wenn AG zustimmt.

Was passiert bei Kündigung? +

Anteiliger Anspruch bis zum Ausscheidedatum (1/12 pro vollem Monat). Nicht genommener Urlaub wird abgegolten (§ 7 IV BUrlG). Bei Austritt nach 30.6. hast du vollen Jahresanspruch (BAG).

Was bei Krankheit im Urlaub? +

Krankheitstage zählen nicht als Urlaub (§ 9 BUrlG), sofern ärztlich bescheinigt. Du musst dem AG sofort Bescheid geben. Krankheitstage werden gutgeschrieben und können später nachgenommen werden.

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