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Finanzen

Rürup-Rente 2026: Steuerersparnis und Endkapital berechnen

Berechne deine Rürup-Rente (Basisrente) 2026: Bis 28.960 €/Person als Sonderausgabe abzugsfähig – ideal für Selbstständige.

Ergebnis
Maximal absetzbarer Betrag 2026
Steuerlich abzugsfähig (100 % seit 2023)
Steuerersparnis pro Jahr
Netto-Belastung pro Jahr
Voraussichtliches Endkapital

Erklärung

Die Rürup-Rente (offiziell 'Basisrente' nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) ist die Schwester der gesetzlichen Rente, optimiert auf Selbstständige. Sie wurde 2005 eingeführt und nach dem Wirtschaftsweisen Bert Rürup benannt. Förderprinzip: Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig (statt direkter Zulagen wie bei Riester). 2026 sind 100 % der Beiträge bis zum Höchstbetrag absetzbar (seit 2023 voll, vorher stufenweise von 60 % seit 2005). Höchstbetrag 2026: 28.960 €/Person (Zahl orientiert sich an Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung), 57.920 € für zusammenveranlagte Ehepaare. Faktisch maximal absetzbar nach Abzug bereits eingezahlter GRV-Pflichtbeiträge (bei Selbstständigen: meist 0). Beispiel: Selbstständiger zahlt 10.000 €/Jahr in Rürup. Bei 35 % Grenzsteuersatz: 3.500 € Steuerersparnis. Netto-Belastung: 6.500 €. Bei 25 Jahren Anspardauer und 4 % Rendite: ca. 433.000 € Endkapital. Davon 250.000 € Beiträge brutto, also Rendite + Steuervorteil zusammen rund 73 %. Auszahlung: Ausschließlich als lebenslange monatliche Rente ab frühestens 62 (für Neuverträge). Keine Kapital-Auszahlung möglich (Unterschied zu Riester und privater Rente). Nicht beleihbar, nicht vererbbar (außer optional Hinterbliebenenrente). Volle nachgelagerte Besteuerung im Alter mit persönlichem Steuersatz – aber Renteneintritt 2026 nur 84 % steuerpflichtig (steigt jährlich um 1 %-Punkt bis 100 % in 2058). Wer 2058+ in Rente geht: 100 % steuerpflichtig. Vorteile: 1) Hoher Steuerabzug während Erwerbszeit. 2) Pfändungsschutz – Hartz-IV-/Bürgergeld-fest. 3) Auch nach Insolvenz erhalten. 4) Bei Selbstständigen oft die einzige steuerlich begünstigte Altersvorsorge. Nachteile: 1) Inflexibel – kein Kapitalwahlrecht. 2) Hohe Abschlusskosten bei klassischen Verträgen (oft 4–7 % der Beitragssumme). 3) Bei früh­zeitigem Tod: Kein Kapital für Erben (außer Hinterbliebenenschutz vereinbart). 4) Volle Besteuerung im Alter. Empfehlung: Fonds-/ETF-basierte Rürup-Verträge wählen (z.B. von HUK, Allianz mit ETF-Anteil, Sutor Bank – meist günstiger als Klassiker). Vor Abschluss Vergleich bei Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest. Vereinfachte Schätzung. Ohne Gewähr.

\text{Steuerersparnis} = \min(\text{Beitrag}, 28960) \cdot \text{Grenzsteuersatz}

Häufige Fragen

Wer profitiert am meisten von Rürup? +

Selbstständige und Freiberufler ohne Anspruch auf Riester. Auch Gutverdiener-Angestellte mit hohem Steuersatz, die zusätzliche steuerlich geförderte Vorsorge wollen.

Wie viel kann ich 2026 absetzen? +

Bis 28.960 €/Person, 57.920 € bei Zusammenveranlagung. 100 % davon abzugsfähig (seit 2023). Bei Pflichtversicherten reduziert sich das um die GRV-Beiträge.

Kann ich Rürup kündigen? +

Nein – nur beitragsfrei stellen oder anbieterübergreifend übertragen. Auszahlung erst ab 62 als lebenslange Rente. Kein Kapital, nicht vererbbar (ohne Hinterbliebenenschutz).

Wird die Rürup-Rente versteuert? +

Ja, nachgelagert mit persönlichem Steuersatz. 2026 zu 84 % steuerpflichtig, ab 2058 zu 100 %. Wer im Alter geringer besteuert ist: Steuerersparnis. Sonst Steuerstundung.

Was passiert bei Tod vor Rentenbeginn? +

Ohne Hinterbliebenenklausel: Beiträge verfallen. Mit (gegen Aufpreis): Auszahlung an Ehepartner/eingetragenen Partner oder kindergeldberechtigte Kinder.

Klassisch oder fondsgebunden? +

Fondsgebundene/ETF-Rürup oft günstiger und renditestärker. Klassik: garantierter Zins (mickrig 0,25 % seit 2022) + Überschussbeteiligung. Bei langer Laufzeit: ETF-Variante meist besser.

Sind die Werte verbindlich? +

Nein – Vereinfachte Schätzung. Reale Vertragskonditionen, Steuersatz und Renditen variieren. Steuerberater hinzuziehen. Ohne Gewähr.

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