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Finanzen

Pflegegeld-Rechner: Geldleistung nach Pflegegrad

Pflegegeld ist die Geldleistung der Pflegeversicherung für häuslich gepflegte Personen, deren Pflege durch Angehörige übernommen wird. Höhe richtet sich nach Pflegegrad – ab Pflegegrad 2 zahlbar.

Kombileistung: anteilig Pflegegeld bei Mit-Nutzung Pflegedienst

Ergebnis
Pflegegeld pro Monat
Pro Jahr
Hinweis

Erklärung

Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist eine Geldleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung für Versicherte mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause leben und ihre Pflege durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn organisieren. Es soll die ehrenamtliche Pflege anerkennen und Pflegende Angehörige unterstützen. Die Beträge wurden zum 1.1.2025 um 4,5 % erhöht und gelten 2026 unverändert (nächste Anpassung 2027/2028 angekündigt): Pflegegrad 1: kein Pflegegeld (nur Entlastungsbetrag 125 €/Monat). Pflegegrad 2: 332 €. Pflegegrad 3: 573 €. Pflegegrad 4: 765 €. Pflegegrad 5: 947 €. Voraussetzungen: 1) Anerkannter Pflegegrad ab 2, festgestellt durch Medizinischen Dienst (MD) oder MEDICPROOF (privat). 2) Häusliche Pflege (eigene Wohnung oder bei Angehörigen, NICHT im Pflegeheim). 3) Sicherstellung der Pflege durch eine selbst gewählte Pflegeperson (auch Familie). 4) Halbjährlicher Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch zugelassenen Pflegedienst (PG 2–3 alle 6 Monate, PG 4–5 alle 3 Monate) – sonst Kürzung/Streichung. Sachleistung statt Pflegegeld: Wer einen ambulanten Pflegedienst nutzt, bekommt stattdessen die Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) in deutlich höherem Umfang ausgezahlt – direkt an den Pflegedienst (PG 2: 796 €, PG 3: 1.497 €, PG 4: 1.859 €, PG 5: 2.299 €). Kombileistung (§ 38 SGB XI): Mischung möglich – z.B. 50 % Pflegedienst und 50 % Pflegegeld. Optimal bei Wechselbetreuung Familie+Profi. Auszahlung: monatlich von der Pflegekasse, direkt aufs Konto des Versicherten oder einer benannten Person. Steuerfrei und sozialabgabenfrei. Verhinderungspflege: Bei Urlaub/Krankheit der Pflegeperson übernimmt die Pflegekasse bis zu 6 Wochen × max. 1.685 €/Jahr Ersatzpflege. Kurzzeitpflege: bis 8 Wochen 1.854 €/Jahr stationär. Beide Töpfe sind ab 1.1.2025 zu einem gemeinsamen Topf von 3.539 €/Jahr (Entlastungsbudget) zusammengelegt. Antrag: bei der Pflegekasse (Krankenkasse). Begutachtungstermin durch MD. Zustellung des Bescheids 4–8 Wochen nach Antrag. Bei Ablehnung: Widerspruch innerhalb 1 Monat. Bescheid der Pflegekasse ist maßgeblich, ohne Gewähr.

Pflegegeld = Pflegegrad{-}Satz \cdot (1 - Sachleistungsanteil)

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026? +

PG 2: 332 €, PG 3: 573 €, PG 4: 765 €, PG 5: 947 €/Monat. PG 1 = 0 €. Werte gelten seit der Erhöhung 1/2025 unverändert für 2026.

Wer bekommt Pflegegeld? +

Versicherte mit Pflegegrad 2–5, die zu Hause durch Angehörige/Bekannte gepflegt werden. Nicht im Pflegeheim (dort gibt es Sachleistung an die Einrichtung).

Sachleistung oder Pflegegeld? +

Sachleistung (Pflegedienst) ist deutlich höher (z.B. PG 3: 1.497 € statt 573 €). Pflegegeld lohnt nur, wenn Angehörige tatsächlich pflegen. Kombination möglich.

Was ist der Beratungsbesuch? +

Pflicht bei Pflegegeld-Bezug: PG 2–3 halbjährlich, PG 4–5 vierteljährlich. Pflegedienst kommt zur Beratung und bestätigt die Pflegequalität gegenüber der Kasse. Kosten trägt Pflegekasse.

Was ist Verhinderungspflege? +

Wenn die Pflegeperson urlaubsbedingt oder krank ausfällt, finanziert die Kasse bis 6 Wochen Ersatzpflege. Ab 2025 zusammen mit Kurzzeitpflege ein Topf von 3.539 €/Jahr.

Wie wird der Pflegegrad festgestellt? +

Antrag bei Pflegekasse. Begutachtung durch MD (gesetzlich) oder MEDICPROOF (privat) im häuslichen Umfeld. NBA-Punkte (0–100), je höher desto höherer PG.

Ist die Berechnung verbindlich? +

Höhe ist gesetzlich fix. Bescheid der Pflegekasse ist maßgeblich. Bei Kombileistung exakte Anteile abhängig vom tatsächlichen Sachleistungs-Verbrauch. Ohne Gewähr.

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