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Finanzen

Rentenpunkte nachzahlen 2026: Studienzeit & Lücken schließen

Berechne, wie viel die Nachzahlung von Rentenbeiträgen für Schul-/Studienzeiten oder Lücken im Versicherungsverlauf 2026 kostet.

Max. 8 Jahre Schul-/Studienzeit ab 17. Lebensjahr

Min 100,07 € bis Max 1.497,30 € (BBG-West)

Ergebnis
Gesamte Nachzahlung
Gewonnene EP
Zusätzliche Monatsrente
Steuerersparnis (Sonderausgaben)
Amortisation in Jahren Rente

Erklärung

Die Nachzahlung von Rentenbeiträgen (§ 207 SGB VI) ermöglicht es, Lücken im Versicherungsverlauf nachträglich zu schließen oder gar nicht versicherte Zeiten (z. B. Studium) gegen Beiträge in Rentenpunkte umzuwandeln. Klassische Anwendungsfälle: 1) Schul-/Studienzeiten nachversichern: Maximale 8 Jahre Schule/Studium nach dem 17. Lebensjahr (Universität, Fachhochschule, Berufsakademie) können nachträglich verbeitragt werden. Antrag möglich bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres. 2) Auslandsaufenthalte ohne RV-Pflicht. 3) Selbstständige Anfangsphasen ohne RV-Beiträge. Beitragsspanne 2026: Min 100,07 €/Monat (= 18,6 % auf 538 €). Max 1.497,30 €/Monat (= 18,6 % auf BBG-West/12). Frei wählbar in der Spanne. Beispielrechnung: 5 Jahre Studium (60 Monate) zu Mindestbeitrag 100,07 €/Monat = 6.004 € Gesamtaufwand. Pro 100 € Beitrag = 538 € fiktives Entgelt = 538/45.100 EP-Anteil pro Monat. Über 60 Monate: 60 × 538 / 45.100 = 0,716 EP. Mal Rentenwert: 28,15 € zusätzliche Monatsrente lebenslang. Bei Höchstbeitrag 1.497,30 × 60 Monate = 89.838 € Aufwand. EP-Gewinn: 60 × 8.050/45.100 = 10,71 EP. Mal Rentenwert = 421 €/Monat zusätzlich. Steuerlich: 100 % als Sonderausgabe absetzbar (Rürup-Rahmen 28.960 €/Person 2026). Bei 35 % Steuersatz auf 89.838 € maximal absetzbar 28.960 € = 10.136 € Steuerersparnis im Einzahljahr. Strategie: Nachzahlung in mehreren Jahren splitten, um den Steuerrahmen optimal zu nutzen. Beispiel: 4 Jahre × 25.000 €/Jahr = 100.000 €, jedes Jahr 25.000 × 35 % = 8.750 € Steuerersparnis = 35.000 € insgesamt gespart. Frist! § 207 SGB VI: Nachzahlung für Schul-/Studienzeiten nur bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres. Wer mit 44 noch nicht entschieden hat: Antrag fristwahrend stellen. DRV gibt Auskunft kostenlos. Wirtschaftlichkeit: Bei Höchstbeitrag und langer Lebenserwartung Rendite ca. 4-6 % p.a. inkl. Steuervorteil. Bei Mindestbeitrag und früher Sterblichkeit: ggf. Verlustgeschäft. Wer aber sowieso die 35-Jahre-Regel oder 45-Jahre-Regel knapp verfehlt: Selbst Mindestbeitrag rechtfertigt sich, weil die ganze Spätrente plötzlich abschlagsfrei wird. Tipp: Vor dem 45. Geburtstag DRV-Beratung beantragen. Auch wenn aktuell Geld knapp: Antrag stellen sichert Rechte. Vereinfachte Schätzung. DRV-Bescheid maßgeblich. Ohne Gewähr.

\text{EP} = \frac{\text{Nachzahlung} / 0{,}186}{\text{Durchschnittsentgelt}}

Häufige Fragen

Welche Zeiten kann ich nachzahlen? +

Schul-/Studienzeiten ab 17 (max. 8 Jahre), Auslandsaufenthalte, frühe Selbstständigkeit ohne RV-Pflicht. § 207 SGB VI.

Bis wann ist Nachzahlung möglich? +

Bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres (für Schul-/Studienzeiten). Antrag rechtzeitig stellen, Frist beachten!

Wie hoch sind die Beiträge? +

Min 100,07 €/Monat 2026, Max 1.497,30 €/Monat. Frei wählbar in der Spanne. Bei Höchstbeitrag mehr EP, höherer Steuervorteil.

Steuerlich absetzbar? +

Ja, im Rürup-Rahmen 28.960 €/Person 2026. 100 % seit 2023 abzugsfähig. Strategie: Über mehrere Jahre splitten.

Lohnt sich das? +

Bei hohem Steuersatz und Lebenserwartung 80+: Rendite oft 4-6 % p.a. Außerdem: kann Wartezeitanforderungen erfüllen (35 oder 45 Jahre).

Studium nicht abgeschlossen – trotzdem möglich? +

Ja, auch unvollendetes Studium. Wichtig: Anrechnungszeit muss durch Immatrikulationsbescheinigungen belegt sein.

Sind die Werte verbindlich? +

Nein – Vereinfachte Schätzung. Individuelle DRV-Berechnung. Ohne Gewähr.

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