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Finanzen

Grundsicherung im Alter 2026: Aufstockung bei niedriger Rente

Reicht deine Rente nicht zum Leben? Berechne deinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter 2026 – Sozialhilfe für Rentner.

Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Witwenrente

Inkl. Heizkosten – muss angemessen sein

Ergebnis
Regelbedarf 2026
Mehrbedarf (z.B. Schwerbehinderung)
Gesamtbedarf
Anrechenbares Einkommen
Grundsicherung pro Monat

Erklärung

Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung (§ 41 ff. SGB XII) ist eine Sozialleistung, die einspringt, wenn die Rente nicht zum Leben reicht. Sie wird vom Sozialamt gezahlt – nicht von der DRV. Anspruch haben: 1) Personen ab Regelaltersgrenze (67 für Jahrgang 1964+) ODER dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen über 18. 2) Wer in Deutschland wohnt. 3) Wessen Einkommen + Vermögen unter dem Bedarf liegt. Vermögensfreigrenze: 10.000 € pro Person (seit 2023, Bürgergeld-Reform), Hausrat zählt nicht, selbstbewohntes 'angemessenes' Haus/Wohnung wird nicht angerechnet, Auto bis 7.500 € egal. Wichtig: KEIN Unterhaltsregress mehr gegenüber Kindern, solange Kinder weniger als 100.000 € Bruttojahreseinkommen haben (Angehörigen-Entlastungsgesetz seit 2020). Eltern müssen also keine Angst mehr haben, dass ihre Kinder finanziell herangezogen werden. Regelbedarf 2026 (Stand 2025: 563 €): voraussichtlich keine Erhöhung 2026 (lt. Entscheidung). Alleinstehende: 563 €/Monat. Paare: je 506 €/Monat (zusammen 1.012 €). Plus 'angemessene' Warmmiete – orientiert sich am örtlichen Mietspiegel und der Wohnungsgröße (50 m² für Single, 60–65 m² für Paar als Richtwert; variiert je Kommune). Plus Heizkosten in tatsächlicher Höhe (sofern nicht überhöht). Plus Mehrbedarfe: Schwerbehinderung mit Merkzeichen G/aG: 17 % auf Regelbedarf. Werdende Mütter ab 13. SSW: 17 %. Kostenaufwendige Ernährung (Diabetes etc.): variabel auf ärztliches Attest. Plus einmalige Leistungen (Erstausstattung Wohnung/Bekleidung, Klassenfahrten bei Enkeln im Haushalt). Beispiel 2026: Single, 800 € Rente, 600 € Warmmiete, kein Vermögen über Freigrenze. Bedarf: 563 + 600 = 1.163 €. Einkommen: 800 €. Grundsicherung: 363 €. Plus: Befreiung von Rundfunkbeitrag, oft Kommunalpässe (verbilligte ÖPNV, Schwimmbad), Sozialtarif Strom, Stromspar-Zuschüsse. Antrag beim Sozialamt der Wohnsitzgemeinde – nicht automatisch! Nur jeder zweite Berechtigte stellt aus Scham/Unwissen den Antrag. Tipp: Falls Rente erst spät bekannt → rückwirkend ab Antrag möglich. VdK, Sozialverbände, Caritas helfen kostenlos beim Antrag. Vereinfachte Schätzung. Sozialamt-Bescheid maßgeblich. Ohne Gewähr.

GS = (\text{Regelbedarf} + \text{Miete} + \text{Mehrbedarf}) - \text{Einkommen}

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter? +

Personen ab Regelaltersgrenze (67) oder dauerhaft voll erwerbsgemindert ab 18, wenn Einkommen+Vermögen unter dem Bedarf liegen.

Wie hoch ist der Regelsatz 2026? +

Single 563 €, Paar je 506 €. Plus angemessene Warmmiete + Heizung + ggf. Mehrbedarfe (Schwerbehinderung etc.).

Müssen meine Kinder zahlen? +

Nein – nur wenn ein Kind über 100.000 € Bruttojahreseinkommen hat. Sonst kein Unterhaltsregress (Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020).

Wie viel Vermögen darf ich haben? +

10.000 € Freigrenze pro Person. Selbstbewohntes Haus/Wohnung (angemessen), Hausrat, Auto bis 7.500 €, Bestattungsvorsorge: zählen nicht. Lebensversicherung mit Verwertungsklausel: oft geschützt.

Wo stelle ich den Antrag? +

Beim Sozialamt der Wohnsitzgemeinde. Nicht bei der DRV! Formular meist online. Hilfe: VdK, Caritas, Diakonie, AWO – alle kostenlos.

Bekomme ich Grundsicherung rückwirkend? +

Ja – ab dem Monat des Antrags. Daher früh stellen, auch bei Unsicherheit. Nicht-Antrag = sicher kein Geld.

Sind die Werte verbindlich? +

Nein – Vereinfachte Schätzung. Angemessene Mietkosten je Kommune unterschiedlich, Mehrbedarfe individuell. Sozialamt-Bescheid maßgeblich. Ohne Gewähr.

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