rechne 24
Steuern

Faktorverfahren-Rechner: Klasse IV mit Faktor genauer berechnen

Im Faktorverfahren werden beide Partner in Klasse IV besteuert, der Splittingvorteil aber per Faktor schon monatlich berücksichtigt. Berechne den optimalen Faktor.

Ergebnis
Lohnsteuer IV/IV pro Jahr
Splitting-Jahressteuer
Faktor
Monatliche Liquiditäts-Ersparnis

Erklärung

Das Faktorverfahren ist seit 2010 die fairere Alternative zu III/V für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner. Beide Partner bleiben in Steuerklasse IV, das Finanzamt berechnet aber zusätzlich einen Faktor (zwischen 0,001 und 0,999), der den Splittingvorteil gleichmäßig auf beide Lohnabrechnungen verteilt. So kommt schon im laufenden Jahr das richtige Netto raus – ohne die unfaire Schieflage der Kombination III/V, bei der Klasse V überproportional besteuert wird. Berechnung: Faktor = Splittingverfahren-Steuer / Summe der einzelnen Lohnsteuern in Klasse IV/IV. Beispiel: Partner A verdient 60.000 €, Partner B 30.000 €. In IV/IV zahlen sie zusammen 14.500 € Lohnsteuer, beim Splittingverfahren aber nur 13.200 €. Der Faktor wäre 13.200/14.500 = 0,910. Die monatliche Lohnsteuer wird mit diesem Faktor multipliziert – bei beiden Partnern entsteht ein faireres Verhältnis. Anders als bei III/V keine Pflichtveranlagung, aber bei wesentlichen Einkommensänderungen wird der Faktor automatisch angepasst (jährlich neu beim Wechsel oder auf Antrag). Vorteile: gerechtere Verteilung, weniger Streit zwischen Partnern, zuverlässige Liquidität. Nachteile: Bei Bezug von Lohnersatzleistungen (ALG I, Elterngeld) ist III oft günstiger, weil die Bemessungsgrundlage höher ist. Tipp: Für moderne Doppelverdiener-Ehen ist IV+Faktor fast immer die rationalste Wahl. Antrag formlos beim Finanzamt oder via ELSTER, gilt zwei Jahre, dann muss neu beantragt werden. Vereinfachte Schätzung. Persönliche Verhältnisse können abweichen. Steuerberater konsultieren bei wichtigen Entscheidungen. Ohne Gewähr.

F = \frac{\text{Splittingsteuer}}{\text{Summe LSt nach IV/IV}}

Häufige Fragen

Was ist das Faktorverfahren? +

Eine Variante von Steuerklasse IV/IV, bei der der Splittingvorteil per Faktor schon monatlich berücksichtigt wird. Beide Partner zahlen so gerecht ihre Anteile.

Wie wird der Faktor berechnet? +

Faktor = Steuer nach Splittingverfahren / Summe der Einzel-Lohnsteuern in Klasse IV. Liegt zwischen 0,001 und 0,999. Berechnet vom Finanzamt nach Antrag.

Faktor vs. III/V – was ist besser? +

Faktor verteilt fairer, vermeidet Streit. III/V bringt einem Partner viel mehr Netto, dafür dem anderen weniger. Bei Lohnersatzleistungen (Eltern-/Arbeitslosengeld) ist III meist günstiger.

Wie lange gilt der Faktor? +

Bis zu zwei Kalenderjahre, dann muss er neu beantragt werden. Bei wesentlichen Einkommensänderungen Anpassung möglich.

Pflicht zur Steuererklärung beim Faktor? +

Ja, Pflichtveranlagung. Aber meist ohne Nachzahlung, weil der Faktor schon das richtige Netto liefert. Im Gegensatz zu III/V sind die Differenzen klein.

Wie beantragen? +

Formlos beim Finanzamt oder online via ELSTER (Antrag auf Steuerklassenwechsel/Faktorverfahren). Gilt zum Folgemonat oder zum 1.1. des Folgejahres.

Ist mein Ergebnis verbindlich? +

Nein. Vereinfachte Schätzung. Persönliche Verhältnisse können abweichen. Steuerberater konsultieren bei wichtigen Entscheidungen. Ohne Gewähr.

Ähnliche Rechner