Einkommensteuer-Rechner 2026: ESt nach § 32a EStG berechnen
Schätze deine Einkommensteuer für 2026 nach dem Grundtarif des § 32a EStG. Berücksichtigt Grundfreibetrag (12.084 €), Progressionszonen und Spitzensteuersatz von 42 %.
Erklärung
Die deutsche Einkommensteuer folgt einem progressiven Tarif nach § 32a EStG. Für 2026 gilt der Grundfreibetrag von 12.084 € – bis zu diesem Einkommen fällt keine Steuer an, da das Existenzminimum freigestellt ist. Darüber beginnt die erste Progressionszone (Eingangssteuersatz 14 %), die bis 17.430 € reicht. Es folgt die zweite Progressionszone bis 68.430 €, in der der Grenzsteuersatz auf 42 % ansteigt. Zwischen 68.430 € und 277.825 € gilt der konstante Spitzensteuersatz von 42 % (Plateau). Ab 277.826 € greift die sogenannte Reichensteuer mit 45 % Grenzsteuersatz. Wichtig: Der Grenzsteuersatz ist nicht gleich Durchschnittssteuersatz. Bei 60.000 € zvE liegt der Grenzsteuersatz bei rund 38 %, der Durchschnitt aber nur bei etwa 22 %, weil niedrigere Einkommensteile mit niedrigeren Sätzen besteuert werden. Beim Splittingtarif für Ehegatten/eingetragene Partner wird das gemeinsame zvE halbiert, einzeln versteuert und das Ergebnis verdoppelt – das mindert die Progression bei unterschiedlich hohen Einkommen erheblich. Tipp: Sonderausgaben (z.B. Altersvorsorge, Kirchensteuer), außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten, Unterhalt), Werbungskosten (Pendler, Homeoffice, Arbeitsmittel) senken das zvE und damit die Steuer. Wer Riester-/Rürup-Beiträge einzahlt, kann den steuerlichen Effekt sofort berechnen, indem er das zvE entsprechend reduziert. Vereinfachte Schätzung. Persönliche Verhältnisse können abweichen. Steuerberater konsultieren bei wichtigen Entscheidungen. Ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Was ist das zu versteuernde Einkommen? +
Das zvE ist die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer: Bruttoeinkünfte abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlicher Belastungen, Kinderfreibetrag (falls günstiger als Kindergeld) und Altersentlastungsbetrag.
Wann greift der Spitzensteuersatz von 42 %? +
Ab einem zvE von 68.430 € (Grundtarif 2026). Verheiratete (Splitting) erreichen ihn erst ab 136.860 € gemeinsamem zvE.
Was ist die Reichensteuer? +
Ein zusätzlicher Tarifsprung auf 45 % Grenzsteuersatz ab 277.826 € zvE (Single) bzw. 555.652 € (Splitting). Eingeführt 2007 zur Steuergerechtigkeit bei Top-Einkommen.
Lohnt sich Splitting immer? +
Ja, für verheiratete Paare mit unterschiedlichen Einkommen. Bei gleich hohen Einkommen ist der Splittingvorteil null. Maximaler Vorteil 2026: rund 18.500 € im Jahr bei einseitiger Verdienerstruktur.
Welche Werbungskosten kann ich absetzen? +
Alle beruflich veranlassten Ausgaben: Pendlerpauschale (0,30 € bzw. 0,38 € ab 21. km), Homeoffice (6 €/Tag, max. 1.260 €), Arbeitsmittel, Fortbildung, Bewerbungskosten, doppelte Haushaltsführung. Ohne Nachweis greift die Pauschale von 1.230 €.
Wie wird Einkommensteuer eingezogen? +
Bei Arbeitnehmern monatlich als Lohnsteuer durch den Arbeitgeber. Selbstständige zahlen vierteljährliche Vorauszahlungen, Endabrechnung über die Steuererklärung. Differenzen werden nachgezahlt oder erstattet.
Ist mein Ergebnis verbindlich? +
Nein. Dies ist eine vereinfachte Schätzung nach Grundtarif. Persönliche Verhältnisse (Kinder, Kirche, Beruf) können abweichen. Steuerberater konsultieren bei wichtigen Entscheidungen. Ohne Gewähr.