rechne 24
Arbeit & Soziales

Elternzeit-Rechner: Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?

Ab Geburt deines Kindes hast du Anspruch auf Elternzeit. Bis zu 36 Monate, flexibel teilbar – berechne deine Möglichkeiten.

Ergebnis
3. Geburtstag des Kindes (Standard-Ende)
Verbleibende Elternzeit-Monate
Davon übertragbar 3.-8. Geburtstag

Erklärung

Elternzeit ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit pro Kind, bis zum vollendeten 8. Lebensjahr. Davon können bis zu 24 Monate flexibel zwischen dem 3. und 8. Geburtstag genommen werden – ohne Zustimmung des Arbeitgebers (für Geburten ab 1.7.2015). Anspruch hat jeder Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis (auch in Probezeit, befristet, geringfügig, Teilzeit). Wichtig: Bis zu 32 Stunden pro Woche darf während Elternzeit gearbeitet werden (Teilzeit). Antrag: Schriftlich beim AG mindestens 7 Wochen vor Beginn (für die ersten 3 Lebensjahre des Kindes), bei Elternzeit ab 3. Geburtstag mindestens 13 Wochen vor Beginn. Beide Eltern können gleichzeitig in Elternzeit gehen. Die Elternzeit kann in bis zu 3 Zeitabschnitten genommen werden – z. B. 12 Monate direkt nach Geburt, 12 Monate ab 2. Geburtstag, 12 Monate zwischen 3. und 8. Geburtstag. Kündigungsschutz: Während gesamter Elternzeit absoluter Kündigungsschutz (§ 18 BEEG), beginnend mit Antragstellung (frühestens 8 Wochen bzw. 14 Wochen vor Beginn). Elterngeld (separates Thema): Basiselterngeld 12 Monate (alleinerziehend 14), 65-67 % des Netto-Einkommens vor Geburt, max. 1.800 €/Monat, min. 300 €/Monat. ElterngeldPlus verdoppelt Bezugsdauer bei halbiertem Betrag, oft ideal bei Teilzeitarbeit. Partnerschaftsbonus: 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus, wenn beide Eltern parallel 24-32 h arbeiten. Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag kann abweichen (nur zugunsten der Eltern). Bei Streitfällen Arbeitsrechtsanwalt oder Familienkasse konsultieren. Ohne Gewähr.

EZ_{max} = 36 \text{ Monate}, \quad EZ_{uebertrag} \le 24 \text{ Monate ab 3. Geb.}

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Elternzeit? +

Jeder Arbeitnehmer mit eigenem Kind oder Adoptivkind im Haushalt – auch in Probezeit, befristeter Stellung, Teilzeit oder Minijob. Selbstständige nicht. Eltern und Stief-/Pflegeeltern bei dauerndem Kontakt.

Wie viel Elternzeit kann man nehmen? +

Pro Elternteil bis zu 36 Monate (3 Jahre) pro Kind. Bis zu 24 Monate davon flexibel zwischen 3. und 8. Geburtstag. Bei mehreren Kindern verlängert sich der Anspruch entsprechend pro Kind.

Wie viel verdiene ich in Elternzeit? +

Reine Elternzeit ist unbezahlt – das Gehalt entfällt. Aber: Elterngeld (separater Antrag bei Elterngeldstelle): Basiselterngeld 12 Monate à 65-67 % Netto (max. 1.800 €), oder ElterngeldPlus 24 Monate à 32,5-33,5 % (max. 900 €). Mindestens 300 € (BasisEG) bzw. 150 € (EGPlus).

Kann ich während Elternzeit arbeiten? +

Ja, bis zu 32 Stunden pro Woche (§ 15 IV BEEG, seit 1.9.2021). Beim eigenen AG mit Antrag auf Teilzeit, oder bei anderem AG mit Zustimmung. Reduziertes Gehalt + ggf. ElterngeldPlus.

Kann der AG meinen Antrag ablehnen? +

In den ersten 3 Lebensjahren: nein – einseitige Mitteilung reicht. Für Elternzeit ab dem 3. Geburtstag kann AG nur bei dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Bei Teilzeitwunsch während Elternzeit: AG kann nur bei dringenden Gründen ablehnen, sonst Anspruch auf Reduzierung.

Wann muss ich die Elternzeit beantragen? +

Schriftlich beim AG: mindestens 7 Wochen vor Beginn für die ersten 3 Lebensjahre, mindestens 13 Wochen vor Beginn für Elternzeit zwischen 3. und 8. Geburtstag. Verbindliche Festlegung der ersten 2 Jahre.

Ähnliche Rechner