Witwenrente 2026 berechnen: kleine oder große Hinterbliebenenrente
Berechne die Witwen- oder Witwerrente 2026: kleine (25 %) oder große (55 %) Hinterbliebenenrente – inklusive Einkommensanrechnung.
Erklärung
Die Witwen-/Witwerrente (Hinterbliebenenrente) sichert den überlebenden Ehepartner ab. Voraussetzungen: 1) Verstorbener war versichert (mind. 5 Beitragsjahre) ODER bezog bereits Rente. 2) Ehe bestand mind. 1 Jahr (Versorgungsehe-Vermutung – Ausnahme: Tod durch Unfall). 3) Antrag bei DRV. Zwei Varianten: Kleine Witwenrente (25 % der Verstorbenenrente, max. 24 Monate): Wenn der überlebende Partner unter 47 ist, nicht erwerbsgemindert ist und kein Kind erzieht. Soll Übergang ins Berufsleben ermöglichen. Große Witwenrente (55 %, lebenslang): Wenn überlebender Partner mind. 47 Jahre alt (für Sterbefälle ab 2029: 49 Jahre) ODER erwerbsgemindert ODER ein eigenes Kind unter 18 oder behindertes Kind erzieht. Bei Heirat vor 2002 und Geburt eines Partners vor 1962 gilt noch das alte Recht: 60 % statt 55 %. Sterbevierteljahr: In den ersten 3 Monaten nach dem Tod wird die volle Verstorbenenrente weitergezahlt – ohne Anrechnung von eigenem Einkommen. Erst danach kommt die reguläre Witwenrente. Einkommensanrechnung: Eigenes Nettoeinkommen über dem Freibetrag wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Freibetrag 2026 (West): ca. 1.038,05 € + 220,21 € pro waisenrentenberechtigtes Kind. Beispiel: Eigenes Netto 1.500 €, kein Kind. 1.500 - 1.038 = 462 € über Freibetrag. 40 % davon = 184,80 € Anrechnung. Die Witwenrente reduziert sich um diesen Betrag. Was zählt als Einkommen: Erwerbseinkommen (netto), eigene Rente (mit Pauschalabzug), Kapitalerträge, Mieteinnahmen, ALG. Was zählt NICHT: Pflegegeld, Kindergeld, Elterngeld, Sozialhilfe. Wiederheirat: Witwenrente entfällt. Aber: Rentenabfindung in Höhe von 24 Monatsrenten als Einmalzahlung. Witwen-/Witwerrente besteht auch bei eingetragener Lebenspartnerschaft. Geschiedene Ehepartner haben Anspruch auf eine sogenannte 'Erziehungsrente', wenn sie ein Kind aus geschiedener Ehe erziehen und der Ex-Partner stirbt – andere Voraussetzungen. Tipp: Antrag schnell stellen – Sterbevierteljahr wird automatisch nicht angerechnet, aber nur bei rechtzeitigem Antrag. Vereinfachte Schätzung. DRV-Bescheid maßgeblich. Ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen kleiner und großer Witwenrente? +
Klein: 25 %, max. 24 Monate. Groß: 55 %, lebenslang. Große bekommst du ab 47 Jahre, bei eigener EM oder bei Kindererziehung.
Muss man verheiratet sein? +
Ja oder eingetragene Lebenspartnerschaft. Mindestens 1 Jahr Ehe (außer Unfalltod). Unverheiratete Paare haben keinen Anspruch.
Was ist das Sterbevierteljahr? +
In den ersten 3 Monaten nach dem Tod erhält der Witwer/die Witwe die volle Rente des Verstorbenen – ohne Einkommensanrechnung. Übergangshilfe.
Wie hoch ist der Anrechnungsfreibetrag 2026? +
ca. 1.038 € (West) netto pro Monat + 220 € pro waisenrentenberechtigtes Kind. Eigenes Einkommen darüber wird zu 40 % angerechnet.
Was passiert bei Wiederheirat? +
Witwenrente fällt weg. Aber: Rentenabfindung in Höhe von 24 Monatsrenten als Einmalzahlung. Stirbt der zweite Partner ebenfalls, kann die erste Witwenrente wieder aufleben.
Wie wirkt sich Rentensplitting aus? +
Wenn Eheleute zu Lebzeiten Rentensplitting vereinbart haben, gibt es keine Witwenrente mehr. Stattdessen wurde die Anwartschaft schon zu Lebzeiten geteilt.
Sind die Angaben verbindlich? +
Nein – Vereinfachte Schätzung. Individuelle Verhältnisse, Altrecht (vor 2002), Ost-West-Unterschiede nicht voll abgebildet. DRV-Bescheid maßgeblich. Ohne Gewähr.