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Finanzen

Witwenrente 2026 berechnen: kleine oder große Hinterbliebenenrente

Berechne die Witwen- oder Witwerrente 2026: kleine (25 %) oder große (55 %) Hinterbliebenenrente – inklusive Einkommensanrechnung.

Tatsächliche Rente oder berechnete Anwartschaft

Erwerbseinkommen, Renten, Kapitalerträge etc. – nicht: Witwenrente selbst

Erhöht den Freibetrag

Ergebnis
Witwenrente brutto vor Anrechnung
Anrechnungsfreibetrag 2026
Davon angerechnet (40 % über Freibetrag)
Auszahlung nach Anrechnung

Erklärung

Die Witwen-/Witwerrente (Hinterbliebenenrente) sichert den überlebenden Ehepartner ab. Voraussetzungen: 1) Verstorbener war versichert (mind. 5 Beitragsjahre) ODER bezog bereits Rente. 2) Ehe bestand mind. 1 Jahr (Versorgungsehe-Vermutung – Ausnahme: Tod durch Unfall). 3) Antrag bei DRV. Zwei Varianten: Kleine Witwenrente (25 % der Verstorbenenrente, max. 24 Monate): Wenn der überlebende Partner unter 47 ist, nicht erwerbsgemindert ist und kein Kind erzieht. Soll Übergang ins Berufsleben ermöglichen. Große Witwenrente (55 %, lebenslang): Wenn überlebender Partner mind. 47 Jahre alt (für Sterbefälle ab 2029: 49 Jahre) ODER erwerbsgemindert ODER ein eigenes Kind unter 18 oder behindertes Kind erzieht. Bei Heirat vor 2002 und Geburt eines Partners vor 1962 gilt noch das alte Recht: 60 % statt 55 %. Sterbevierteljahr: In den ersten 3 Monaten nach dem Tod wird die volle Verstorbenenrente weitergezahlt – ohne Anrechnung von eigenem Einkommen. Erst danach kommt die reguläre Witwenrente. Einkommensanrechnung: Eigenes Nettoeinkommen über dem Freibetrag wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Freibetrag 2026 (West): ca. 1.038,05 € + 220,21 € pro waisenrentenberechtigtes Kind. Beispiel: Eigenes Netto 1.500 €, kein Kind. 1.500 - 1.038 = 462 € über Freibetrag. 40 % davon = 184,80 € Anrechnung. Die Witwenrente reduziert sich um diesen Betrag. Was zählt als Einkommen: Erwerbseinkommen (netto), eigene Rente (mit Pauschalabzug), Kapitalerträge, Mieteinnahmen, ALG. Was zählt NICHT: Pflegegeld, Kindergeld, Elterngeld, Sozialhilfe. Wiederheirat: Witwenrente entfällt. Aber: Rentenabfindung in Höhe von 24 Monatsrenten als Einmalzahlung. Witwen-/Witwerrente besteht auch bei eingetragener Lebenspartnerschaft. Geschiedene Ehepartner haben Anspruch auf eine sogenannte 'Erziehungsrente', wenn sie ein Kind aus geschiedener Ehe erziehen und der Ex-Partner stirbt – andere Voraussetzungen. Tipp: Antrag schnell stellen – Sterbevierteljahr wird automatisch nicht angerechnet, aber nur bei rechtzeitigem Antrag. Vereinfachte Schätzung. DRV-Bescheid maßgeblich. Ohne Gewähr.

\text{Auszahlung} = R_V \cdot f - 0{,}4 \cdot \max(0, E - F)

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen kleiner und großer Witwenrente? +

Klein: 25 %, max. 24 Monate. Groß: 55 %, lebenslang. Große bekommst du ab 47 Jahre, bei eigener EM oder bei Kindererziehung.

Muss man verheiratet sein? +

Ja oder eingetragene Lebenspartnerschaft. Mindestens 1 Jahr Ehe (außer Unfalltod). Unverheiratete Paare haben keinen Anspruch.

Was ist das Sterbevierteljahr? +

In den ersten 3 Monaten nach dem Tod erhält der Witwer/die Witwe die volle Rente des Verstorbenen – ohne Einkommensanrechnung. Übergangshilfe.

Wie hoch ist der Anrechnungsfreibetrag 2026? +

ca. 1.038 € (West) netto pro Monat + 220 € pro waisenrentenberechtigtes Kind. Eigenes Einkommen darüber wird zu 40 % angerechnet.

Was passiert bei Wiederheirat? +

Witwenrente fällt weg. Aber: Rentenabfindung in Höhe von 24 Monatsrenten als Einmalzahlung. Stirbt der zweite Partner ebenfalls, kann die erste Witwenrente wieder aufleben.

Wie wirkt sich Rentensplitting aus? +

Wenn Eheleute zu Lebzeiten Rentensplitting vereinbart haben, gibt es keine Witwenrente mehr. Stattdessen wurde die Anwartschaft schon zu Lebzeiten geteilt.

Sind die Angaben verbindlich? +

Nein – Vereinfachte Schätzung. Individuelle Verhältnisse, Altrecht (vor 2002), Ost-West-Unterschiede nicht voll abgebildet. DRV-Bescheid maßgeblich. Ohne Gewähr.

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