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Finanzen

Übergangsgeld bei Reha: 75 % Netto

Übergangsgeld zahlt die Deutsche Rentenversicherung (oder BG) während einer medizinischen oder beruflichen Reha. Höhe: 75 % Netto bzw. 80 % bei Kind oder erheblicher Erwerbsminderung.

Ergebnis
Übergangsgeld pro Monat
Pro Kalendertag
Hinweis

Erklärung

Das Übergangsgeld ist eine Lohnersatzleistung während einer Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation, beruflichen Rehabilitation (Umschulung, Berufsförderung) oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Es wird je nach Träger gezahlt: Deutsche Rentenversicherung (DRV) bei medizinischer/beruflicher Reha, Berufsgenossenschaft (BG) bei Arbeitsunfall-Folgen, Bundesagentur für Arbeit bei Reha als Arbeitsuchender. Höhe: Berechnungsgrundlage ist das Brutto-Regelentgelt der letzten 3 abgerechneten Monate vor Reha, abzüglich pauschaler Sozialabgaben. Davon 75 % als Standardsatz, 80 % bei mindestens einem Kind im Haushalt oder bei Reha wegen erheblicher Pflegebedürftigkeit / Erwerbsminderung. Außerdem gilt die '90 %-Brutto-Bemessung' – maximal 68 % vom Brutto. Vom errechneten Betrag werden noch Renten-/AV-/PV-Beiträge (ca. 12 %) abgezogen. Beispiel: Brutto 3.500 €, Netto 2.350 €. 75 % Netto = 1.763 €. 68 % Brutto = 2.380 €. Es gilt 1.763 €. Davon 12 % SV ab = ca. 1.551 € ausgezahlt. Bezugsdauer: Über die gesamte Reha-Dauer. Bei medizinischer Reha typisch 3 Wochen, bei beruflicher Umschulung bis 24 Monate (z.B. neue Ausbildung). Während stationärer Reha: Eigenanteil 10 €/Tag (max. 14 Tage/Jahr), wer Hartz IV/Bürgergeld bekommt: kein Eigenanteil. Voraussetzungen: 1) Berechtigt sind Versicherte mit Anspruch auf Reha (DRV: erfüllte Vorversicherungszeit, meist 15 Jahre Beitragszeit oder besondere Vorraussetzungen). 2) In den letzten Monaten Erwerbsentgelt bezogen (z.B. Job, Krankengeld). 3) Reha-Bewilligung. Antrag: Mit Reha-Antrag automatisch gekoppelt. Bei beruflicher Reha (Umschulung): Antrag auf Übergangsgeld separat möglich. Wichtig: Wer keinen Übergangsgeld-Anspruch hat (z.B. Hausfrauen, Studenten), bekommt nur den Reha-Sachleistungs-Teil. Während Reha endet das Krankengeld – Übergangsgeld ist meist niedriger als Krankengeld (75 vs. 70 % – aber 75 vom Netto = ca. 75 %, 70 vom Brutto = ca. 60 %), oft ähnlich oder höher. Steuerlich: steuerfrei, aber Progressionsvorbehalt. Bescheid des Reha-Trägers ist maßgeblich, ohne Gewähr.

Übergangsgeld = \min(0{,}68 \cdot Brutto,\, 0{,}75/0{,}80 \cdot Netto)

Häufige Fragen

Wer zahlt Übergangsgeld? +

Träger der Reha-Maßnahme: DRV (medizinisch/beruflich), BG (Arbeitsunfall-Folge), BA (Reha bei Arbeitslosigkeit), Krankenkasse (medizinische Reha mit kurzem Vorlauf).

Wie hoch ist Übergangsgeld 2026? +

75 % vom Netto-Regelentgelt (Standard), 80 % mit Kind oder erheblicher Erwerbsminderung. Maximal 68 % Brutto. Davon ca. 12 % SV-Beiträge ab.

Wie lange Übergangsgeld? +

Während der gesamten Reha-Dauer: medizinische Reha 3–6 Wochen, berufliche Umschulung bis 24 Monate, andere Maßnahmen entsprechend.

Was bei beruflicher Umschulung? +

Übergangsgeld zahlt während Umschulungs-Maßnahmen (z.B. Berufsförderungswerk). Lebenshaltung gesichert für die volle Dauer (oft 18–24 Monate). Plus Reisekosten und Lehrgangsgebühren komplett übernommen.

Brauche ich vorher Job? +

Nicht zwingend. Wer aus Krankengeld in Reha wechselt, bekommt Übergangsgeld auf Krankengeld-Niveau. Bei Arbeitslosen mit ALG I: ALG-Niveau. Bei Hausfrauen ohne Beitragszeit: kein Übergangsgeld, nur Reha als Sachleistung.

Wie beantrage ich es? +

Mit dem Reha-Antrag bei DRV oder BG automatisch gekoppelt. Online über deutsche-rentenversicherung.de. Auszahlung beginnt mit Reha-Beginn, monatlich nachträglich.

Ist die Berechnung verbindlich? +

Nein – Schätzung. DRV/BG berechnen anhand der letzten 3 abgerechneten Monate inkl. Sonderzahlungen. Bescheid des Reha-Trägers ist maßgeblich, ohne Gewähr.

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