rechne 24
Steuern

Soll-Versteuerung Rechner: USt-Schuld bei Rechnungsstellung

In der Soll-Versteuerung schuldest du die USt, sobald du die Rechnung schreibst. Berechne, wie viel USt-Vorfinanzierung du bei deinem Zahlungsziel brauchst.

Ergebnis
USt pro Monat
Permanente USt-Vorfinanzierung
USt-Risiko bei Forderungsausfällen p.a.

Erklärung

Die Soll-Versteuerung ist der Standard-Modus der Umsatzbesteuerung in Deutschland (§ 16 UStG). Die Umsatzsteuer entsteht mit Ausführung der Lieferung/Leistung – konkret meist mit Rechnungsstellung – unabhängig davon, ob der Kunde schon bezahlt hat. Im Vergleich zur Ist-Versteuerung bedeutet das: Du musst die USt aus eigenen Mitteln vorschießen, bis der Kunde zahlt. Beispiel: Du stellst am 15.1. eine Rechnung über 30.000 € netto + 5.700 € USt = 35.700 € brutto. Voranmeldungszeitraum Januar, Frist 10. Februar (mit Dauerfristverlängerung 10. März). Wenn dein Kunde aber 60 Tage Zahlungsziel hat, zahlt er erst Mitte März – du musst die 5.700 € USt also Wochen vor dem Geldeingang ans Finanzamt überweisen. Bei höheren Umsätzen kumuliert das schnell: Bei 50.000 € Monatsumsatz, 19 % USt und 45 Tagen Zahlungsziel sind permanent rund 14.250 € USt vorfinanziert. Bei 4 % Kreditzins kostet das rund 570 €/Jahr. Wer Ist-Versteuerung beantragen kann (Vorjahresumsatz <800.000 €, Freiberufler ohne Grenze), sollte das tun. Ein weiterer Schmerzpunkt der Soll-Versteuerung: Bei Forderungsausfall (Kunde insolvent) hat man die USt schon abgeführt. Korrektur ist erst bei Uneinbringlichkeit möglich (Insolvenzeröffnung, gescheiterter Mahnbescheid) – über § 17 UStG (Berichtigung). Zwischenzeitlich ist das Geld weg. Bei Anzahlungen wird die USt anteilig sofort fällig (Anzahlungs-USt) – auch in der Soll-Versteuerung. Bei Zielzeitpunkt-Rechnungen mit hinausgeschobener Leistung kann die USt-Schuld manchmal verschoben werden. Bei Werkverträgen mit Abnahme entsteht USt erst mit Abnahme. Vorteile der Soll-Versteuerung: Klare Zuordnung zum Leistungszeitraum, einfacher in der Buchhaltung mit klassischer doppelter Buchhaltung, keine Antragsstellerei. Bei Sofortzahlern (B2C-Einzelhandel, Online-Shop) ist sie ohnehin kein Nachteil. Tipp: Forderungsmanagement straffen, kurze Zahlungsziele setzen (max. 14 Tage), Skonto anbieten zur schnelleren Zahlung – das reduziert die USt-Vorfinanzierung erheblich. Vereinfachte Schätzung. Persönliche Verhältnisse können abweichen. Steuerberater konsultieren bei wichtigen Entscheidungen. Ohne Gewähr.

\text{Vorfinanzierung} = \text{USt}_{Monat} \cdot \frac{\text{Zahlungsziel}}{30}

Häufige Fragen

Wer ist zur Soll-Versteuerung verpflichtet? +

Standardmäßig alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen (GmbH, AG) und Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 €, sofern sie keine Befreiung haben. Auch wer keinen Antrag auf Ist-Versteuerung gestellt hat.

Was passiert bei Forderungsausfall? +

Die schon abgeführte USt kann erst bei Uneinbringlichkeit (Insolvenz, gescheiterter Mahnbescheid) per § 17 UStG zurückgeholt werden. Bis dahin ist sie verloren.

Wann entsteht die USt-Schuld genau? +

Mit Ausführung der Lieferung/Leistung (Liefertag, Werkabnahme). Praktisch: zum Zeitpunkt, in dem die Rechnung gestellt werden müsste – meist am Lieferdatum oder kurz danach.

Anzahlungs-USt – was ist das? +

Bei Anzahlungen entsteht die USt anteilig sofort mit Geldeingang der Anzahlung – auch in der Soll-Versteuerung. Erst bei der Schlussrechnung wird der Rest fällig.

Wie hoch ist die USt-Vorfinanzierung? +

Etwa USt × Zahlungsziel/30. Bei 50.000 € Monatsumsatz, 19 % USt und 45 Tagen Zahlungsziel rund 14.250 €. Permanent gebunden.

Kann ich von Soll auf Ist wechseln? +

Ja, auf Antrag beim Finanzamt – wenn Vorjahresumsatz unter 800.000 € oder Freiberufler. Wechsel erfolgt zum Folgejahr, bestehende offene Rechnungen bleiben in Soll-Versteuerung.

Ist mein Ergebnis verbindlich? +

Nein. Vereinfachte Schätzung. Persönliche Verhältnisse können abweichen. Steuerberater konsultieren bei wichtigen Entscheidungen. Ohne Gewähr.

Ähnliche Rechner