Rente mit 45 Beitragsjahren: abschlagsfrei in Frührente
Wer 45 Beitragsjahre erreicht, kann abschlagsfrei früher in Rente. Prüfe deinen Anspruch und die Höhe deiner Bruttorente 2026.
Erklärung
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (oft 'Rente mit 63' genannt) ist die einzige Möglichkeit, abschlagsfrei vor der Regelaltersgrenze in Rente zu gehen. Voraussetzung: 45 Beitragsjahre (540 Monate). Was zählt: Pflichtbeiträge (Vollzeit, Teilzeit, Minijob mit AG-Aufstockung), Beiträge aus Selbstständigkeit (sofern eingezahlt), Kindererziehungszeiten (3 Jahre/Kind ab 1992), Pflegezeiten, Wehr-/Zivildienst, Berücksichtigungszeiten für Kinder bis 10 Jahre, max. 24 Monate ALG-I-Bezug (nur bei Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn). Was NICHT zählt: ALG-II/Bürgergeld, Schul- und Hochschulzeiten, freiwillige Beiträge ohne Pflichtcharakter, längere ALG-I-Bezüge. Abschlagsfreies Renteneintrittsalter nach Jahrgang: 1952 und früher = 63. 1953 = 63+2 Monate. 1954 = 63+4. ... 1963 = 64+10. 1964 und später = 65. Das ursprüngliche Versprechen 'Rente mit 63 ohne Abschlag' gilt also nur für ältere Jahrgänge. Wer Jahrgang 1965 ist, kann erst mit 65 abschlagsfrei – immer noch 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze (67), aber nicht mehr 'Rente mit 63'. Wichtig: Wer schon mit 63 (vor erreichtem abschlagsfreien Alter) gehen will, wechselt automatisch in die 'Altersrente für langjährig Versicherte' (35 Beitragsjahre) mit 0,3 % Abschlag pro Monat. Beispiele 2026: Jahrgang 1962, 47 Jahre Beitragszeit → kann mit 64 Jahren und 8 Monaten ohne Abschlag in Rente. Jahrgang 1964, 48 Jahre Beitragszeit → muss bis 65 warten für abschlagsfrei. Strategie: Wer noch fehlende Jahre hat, kann ggf. freiwillige Beiträge nachzahlen oder Kindererziehungszeiten anrechnen lassen (Kontenklärung beantragen!). Beratung kostenlos bei der DRV. Vereinfachte Schätzung. DRV-Bescheid maßgeblich. Ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Was sind die 45 Beitragsjahre? +
540 Monate Pflichtbeiträge plus Kindererziehung, Pflege, Wehrdienst, max. 24 Monate ALG-I (nur bei Insolvenz). Schule, Studium, ALG-II zählen NICHT mit.
Wer Jahrgang 1964 oder jünger – mit welchem Alter abschlagsfrei? +
Mit 65 Jahren. Die ursprüngliche 'Rente mit 63' gilt nur für Jahrgang ≤1952. Stufenweise Anhebung dazwischen.
Was passiert, wenn ich mit 63 gehe ohne 45 Jahre? +
Du fällst in die Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre) – mit 0,3 % Abschlag pro Monat. Bis 14,4 % Abschlag lebenslang.
Wie weise ich die 45 Jahre nach? +
Online-Konto bei rentenversicherung.de oder Kontenklärung beantragen. DRV überprüft kostenlos. Lücken (Schulzeiten, Kindererziehung) lassen sich oft nachträglich klären.
Zählt ALG-I voll mit? +
Nur in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn und nur max. 24 Monate – und nur bei Insolvenz/vollständiger Geschäftsaufgabe des AG. Sonst nicht.
Können Selbstständige profitieren? +
Ja, wenn sie freiwillig oder pflichtversichert eingezahlt haben (Mindestbeitrag genügt). Pflichtversichert sind etwa Künstler (KSK), Handwerker, Lehrer.
Sind die Angaben verbindlich? +
Nein – Vereinfachte Schätzung. Genaue Anrechnungszeiten individuell. Kontenklärung bei DRV beantragen. DRV-Bescheid maßgeblich. Ohne Gewähr.