Zeitausgleich-Rechner: Stundenkonto mit Zuschlag
Mehrarbeit als Freizeit nehmen statt auszahlen? Berechne, wie viele Tage Auszeit aus deinem Stundenkonto möglich sind.
Erklärung
Zeitausgleich ist eine attraktive Alternative zur Auszahlung von Mehrarbeit. Statt Geld bekommt der AN zusätzliche Freizeit – mit oft besserem Verhältnis als 1:1, weil Zuschlag eingerechnet wird. Beispiel: 40 Mehrstunden geleistet. Bei Auszahlung mit 25 % Zuschlag = 40 × 25 € × 1,25 = 1.250 € Brutto. Davon ca. 35 % Steuern + Sozialabgaben (je nach Steuerklasse) = ca. 813 € Netto. Bei Zeitausgleich mit Faktor 1,25: 40 × 1,25 = 50 Stunden Freizeit = 6,25 Tage frei. Komplett steuerfrei, weil keine Auszahlung. Steuervorteil rechnerisch ca. 437 € – das wäre der Wert von 1,75 zusätzlichen Tagen Brutto-Lohn. Nur bei AT-Kräften und höheren Stundenlöhnen lohnt sich Auszahlung wegen Solidaritätszuschlag-Effekt manchmal mehr. Stundenkonto-Modelle: 1. Einfaches Konto: Plus-/Minus-Stunden ohne Zuschlag, 1:1-Ausgleich. 2. Konto mit Zuschlag: Mehrstunden gehen mit Zuschlag (1,25 oder 1,5) ins Konto. 3. Wahl-Modell: AN entscheidet pro Stunde Auszahlung oder Konto. Rechtliche Grundlage: § 7 ArbZG erlaubt flexible Arbeitszeit. § 2 EFZG regelt Zeitausgleich bei Krankheit (Stunden gutgeschrieben aus Konto, Lohn weiter gezahlt). Tarifverträge regeln Konto-Verfall (oft 6-12 Monate Übertragungsfrist), Maximal-Plus-Stunden (z. B. +120 h), Maximal-Minus-Stunden (-40 h). Bei Insolvenz oder Kündigung muss Stundenkonto in Geld abgegolten werden (BAG-Rechtsprechung). Vorteile Zeitausgleich für AN: Mehr Lebenszeit, Erholung, kein Steuerabzug, flexible Nutzung, keine Sozialabgaben. Vorteile Auszahlung: Sofortiges Geld, planbar für Konsum/Sparen. Nachteil Zeitausgleich: Stunden können verfallen wenn nicht genommen, AG kann Verzicht durchsetzen. Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag kann abweichen. Bei Streitfällen Arbeitsrechtsanwalt konsultieren. Ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Was ist besser: Auszahlung oder Zeitausgleich? +
Steuerlich Zeitausgleich – Auszahlung wird mit ca. 35-40 % besteuert + SV. Lebensqualität meist auch Zeitausgleich (mehr Freizeit). Auszahlung lohnt sich bei akutem Geldbedarf oder geringem Steuersatz (z. B. Aushilfen unter Freibetrag).
Mit welchem Faktor wird ausgeglichen? +
Je nach Vertrag: 1,0 (nur Stunden, ohne Zuschlag), 1,25 (Standard mit 25 % Mehrarbeit-Zuschlag), 1,5 (Sonntag, hohe Belastung). Faktor sollte im Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung stehen, sonst BAG: 1,25 angemessen.
Verfallen Stunden im Konto? +
Häufig ja, nach 6-12 Monaten oder zum Jahresende, je nach Vertrag/Tarif. AG muss vor Verfall warnen (analog Urlaub, EuGH 2018). Bei Kündigung Auszahlung verbleibender Stunden zwingend (BAG).
Kann AG Zeitausgleich verweigern? +
AG bestimmt grundsätzlich Lage des Ausgleichs. Aber: Verweigerung über lange Zeit ist Verstoß gegen Stundenkonto-Vereinbarung, dann kann AN Auszahlung verlangen. Bei Klage: meist Vergleich mit Auszahlung.
Was bei Krankheit im Ausgleichs-Tag? +
Wie regulärer Urlaub: Krankheitstage zählen nicht als Ausgleich, sondern werden Lohnfortzahlung. Stunden bleiben im Konto und können später genommen werden (analog § 9 BUrlG für Urlaub).