rechne 24
Finanzen

Lastenausgleich: historischer Aufschlag (1952–heute)

Der Lastenausgleich (LAG) entstand 1952 zur Entschädigung von Vertriebenen und Bombengeschädigten nach dem 2. Weltkrieg. Vermögensbesitzer zahlten 50 % über 30 Jahre. Schätze historische Beträge.

Geprüftes RM/DM-Vermögen, Stichtag Währungsreform

Ergebnis
Historischer Betrag
Umgerechnet in Euro (1,95583)
Hinweis

Erklärung

Der Lastenausgleich nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) vom 14. August 1952 ist eine der bedeutendsten Solidaritätsleistungen der deutschen Nachkriegsgeschichte. Ziel: Ausgleich der unterschiedlichen Kriegs- und Nachkriegsschäden zwischen denen, die durch Bombenkrieg, Vertreibung oder Demontage Vermögen verloren hatten, und denen, deren Vermögen erhalten geblieben war. Mechanismus: Wer am 21. Juni 1948 (Tag der Währungsreform in den Westzonen) noch Vermögen besaß, musste eine Vermögensabgabe von 50 % über 30 Jahre (1949–1979) leisten. Die Zahlungen flossen in den 'Ausgleichsfonds', aus dem Geschädigte Hauptentschädigung, Hausrathilfe, Wohnraumhilfe, Kriegsschadenrente und Eingliederungshilfe bekamen. Wirkung: Insgesamt wurden über 130 Milliarden DM umverteilt – etwa zur Hälfte aus Vermögensabgaben, zur Hälfte aus Bundeszuschüssen. Vertriebene aus den deutschen Ostgebieten, ausgebombte Großstädter und Flüchtlinge aus der SBZ/DDR waren Hauptbegünstigte. Hauptentschädigung war degressiv gestaffelt: Bei kleinen Schäden bis 95 % Ersatz, bei sehr großen Vermögen nur noch 5 %, meist gedeckelt bei rund 30.000 DM. Status heute: Die Hauptzahlungen sind abgeschlossen. Antragsfrist für die Hauptentschädigung lief ab 1992. Restzahlungen aus speziellen Lastenausgleichs-Verfahren laufen vereinzelt noch (z.B. für Spätaussiedler, DDR-Flüchtlinge). Der Vollzug obliegt heute dem Bundesausgleichsamt (Teil des Bundesverwaltungsamts in Bad Homburg). Aktuelle Diskussion: Seit 2020 wird ein 'Neuer Lastenausgleich' politisch diskutiert: Eine Vermögensabgabe auf Vermögen über 1 Mio. € zur Finanzierung der Corona-Kosten oder der Energiekrise. Der DGB, Linke und Teile der SPD haben Vorschläge erarbeitet. Verfassungsrechtlich umstritten (Art. 106 GG sieht Vermögensabgabe nur in 'außerordentlichen Fällen' vor). Konkret beschlossen: 2022 ein 'Sonderlastenausgleich' für ukrainische Flüchtlinge nicht mehr klassisch nach LAG, sondern über laufenden Bundeshaushalt. Praktischer Hinweis: Wer noch aufgrund einer alten LAG-Berechtigung Restansprüche prüfen will, kann beim Bundesausgleichsamt Kontakt aufnehmen. Für die meisten heute lebenden Personen sind LAG-Forderungen historisch und nicht mehr aktuell. Diese Berechnung dient nur historischen Zwecken oder Vergleichsdiskussionen über mögliche neue Lastenausgleiche. Bescheid der zuständigen Stelle ist maßgeblich, ohne Gewähr.

Abgabe = 0{,}5 \cdot Vermo}gen_{1948}

Häufige Fragen

Was ist der Lastenausgleich? +

Solidaritätsabgabe nach dem 2. Weltkrieg (LAG 1952): Wer am 21.6.1948 Vermögen hatte, zahlte 50 % über 30 Jahre. Vertriebene/Ausgebombte bekamen Hauptentschädigung.

Gibt es heute noch Zahlungen? +

Hauptzahlungen sind weitgehend abgeschlossen (Antragsfrist 1992). Restansprüche möglich für Spätaussiedler, DDR-Flüchtlinge. Bundesausgleichsamt in Bad Homburg zuständig.

Wie hoch war die Vermögensabgabe? +

50 % vom Stichtagsvermögen 21.6.1948, in 120 Vierteljahresraten über 30 Jahre. Geringe Verzinsung (4 %). Effektive Belastung pro Jahr: ca. 1,7 % vom Vermögen.

Wer war begünstigt? +

Vertriebene aus deutschen Ostgebieten, Ausgebombte (Bombenschäden Wohnung/Hausrat), DDR-Flüchtlinge bis 1989, Demontagegeschädigte. Über 6 Millionen Berechtigte insgesamt.

Wird ein neuer Lastenausgleich diskutiert? +

Ja – seit 2020 zur Finanzierung von Corona-/Energiekrise. Linke und Teile der SPD haben Vorschläge zu Vermögensabgabe ab 1 Mio. €. Verfassungsrechtlich umstritten, politisch nicht beschlossen.

Wie wurde Vermögen damals bewertet? +

Stichtag 21.6.1948, RM-Vermögen wurde im Verhältnis 100:6,5 in DM umgewertet (Geld), Sachvermögen 1:1. Grundbesitz nach Einheitswerten. Vermögen unter 5.000 DM blieb abgabefrei.

Ist die Berechnung verbindlich? +

Nein – nur historische Schätzung. Real war die Berechnung wegen Tarifstaffeln und Bewertungsregeln komplex. Bescheid des Bundesausgleichsamts ist (war) maßgeblich, ohne Gewähr.

Ähnliche Rechner