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Steuern

Grunderwerbsteuer-Rechner: Bundesland-Tarife 3,5 % bis 6,5 %

Beim Immobilienkauf fällt Grunderwerbsteuer an – je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Berechne deine Steuerlast.

Ergebnis
Steuersatz
Grunderwerbsteuer
Kaufpreis + GrESt

Erklärung

Die Grunderwerbsteuer wird beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie fällig und ist seit 2007 Ländersache – die einzelnen Bundesländer setzen ihre Sätze selbst fest. Der ursprüngliche bundesweite Satz von 3,5 % gilt nur noch in Bayern und Sachsen. Auf dem anderen Ende stehen NRW, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Saarland und Thüringen mit jeweils 6,5 % – das macht beim Kauf einer 400.000 €-Immobilie satte 26.000 € statt 14.000 € in Bayern. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis, bei Tausch der Verkehrswert. Inventar (z.B. Einbauküche, separate Garage, Möbel beim Hauskauf) kann separat im Vertrag ausgewiesen werden – darauf fällt keine Grunderwerbsteuer an. Wichtig: Werte müssen realistisch sein, sonst wittert das Finanzamt Steuerumgehung. Faustregel: maximal 15 % des Kaufpreises als Inventaranteil sind unauffällig. Befreiungen: Erwerb durch Ehegatten/eingetragene Partner, durch Verwandte in gerader Linie (Eltern an Kinder, Großeltern an Enkel) und im Erbfall sind komplett von Grunderwerbsteuer befreit. Geschwister-Übertragungen sind hingegen voll steuerpflichtig. Auch bei Schenkungen unter Verwandten Klasse I greift die Befreiung. Geringfügigkeitsgrenze: bis 2.500 € Kaufpreis keine Steuer. Die Grunderwerbsteuer wird vom Finanzamt nach Eingang des Kaufvertrags angefordert (Notar muss Kaufvertrag innerhalb 2 Wochen anzeigen) und ist innerhalb 1 Monat zu zahlen. Erst nach Zahlung gibt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung – ohne diese kein Eintrag im Grundbuch. Politisch wird seit Jahren ein bundesweiter Freibetrag für Erstkäufer (z.B. 300.000 € steuerfrei) diskutiert, bisher ohne Ergebnis. Tipp: Bei Neubau besser Grundstück und Bauleistung getrennt kaufen, dann fällt Grunderwerbsteuer nur auf den Bodenanteil – allerdings nur, wenn Hausbau-Vertrag rechtlich unabhängig ist (keine 'einheitliches Vertragswerk'-Konstellation). Vereinfachte Schätzung. Persönliche Verhältnisse können abweichen. Steuerberater konsultieren bei wichtigen Entscheidungen. Ohne Gewähr.

\text{GrESt} = \text{Kaufpreis} \cdot \text{Satz}_{\text{Bundesland}}

Häufige Fragen

Welches Bundesland hat die niedrigste GrESt? +

Bayern und Sachsen mit jeweils 3,5 %. Höchste Sätze (6,5 %) in NRW, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Saarland, Thüringen.

Wann ist GrESt fällig? +

Innerhalb 1 Monat nach Erhalt des Steuerbescheids (kommt nach Notar-Anzeige). Ohne Zahlung keine Eintragung ins Grundbuch.

Kann ich Inventar absetzen? +

Ja, Inventar (Einbauküche, Markisen, separate Garage, Möbel) kann separat im Notarvertrag ausgewiesen werden – darauf fällt keine GrESt. Realistische Werte ansetzen, max. 15 % des Kaufpreises.

Geschenk an Kind: GrESt? +

Nein, Übertragungen zwischen Verwandten in gerader Linie (Eltern → Kind, Großeltern → Enkel) sind komplett befreit. Auch bei Verkauf gegen Kaufpreis.

Geschwister-Übertragung steuerfrei? +

Nein, leider. Geschwister sind Klasse II – hier fällt voll Grunderwerbsteuer an. Im Erbfall greifen aber die normalen erbschaftsteuerlichen Regeln und keine GrESt.

Was ist das einheitliche Vertragswerk? +

Wenn Grundstückskauf und Bauvertrag wirtschaftlich verbunden sind (z.B. Bauträger), berechnet das Finanzamt die GrESt auf den Gesamtpreis – nicht nur auf das Grundstück. Vermeidung erfordert klare juristische Trennung.

Ist mein Ergebnis verbindlich? +

Nein. Vereinfachte Schätzung. Persönliche Verhältnisse können abweichen. Steuerberater konsultieren bei wichtigen Entscheidungen. Ohne Gewähr.

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