Erwerbsminderungsrente: voll oder teilweise – Höhe berechnen
Berechne deine Erwerbsminderungsrente bei Krankheit: volle EM (unter 3 h/Tag) oder teilweise EM (3-6 h/Tag). Inklusive Zurechnungszeit bis Regelalter.
Erklärung
Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) sichert ab, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeiten kann. Voraussetzungen: 1) Mindestens 5 Versicherungsjahre, davon 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor EM-Eintritt. 2) Ärztliches Gutachten der DRV stellt EM fest. 3) Rentenantrag stellen. Es gibt zwei Stufen: Volle EM (Rentenartfaktor 1,0): Wer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter 3 Stunden täglich arbeiten kann. Höhe wie Altersrente. Teilweise EM (RAF 0,5): Wer 3 bis unter 6 Stunden täglich arbeiten kann – aber kein Teilzeit-Job verfügbar. Höhe halbe Altersrente. Die Zurechnungszeit ist der entscheidende Vorteil: Die DRV rechnet so, als hätte der Versicherte bis zur Regelaltersgrenze (67 Jahre für 2026 Beziehende mit Geburt nach 1964) weiter eingezahlt – mit dem bisherigen Durchschnittsverdienst. Wer also mit 50 EM wird und bisher 0,9 EP/Jahr hatte, bekommt für die Lücke 50→67 (= 17 Jahre) noch 17 × 0,9 = 15,3 EP geschenkt. Damit ist die EM-Rente deutlich höher, als der bisherige Beitrags-Stand vermuten lässt. Pauschaler Abschlag: Wer EM-Rente vor dem 65. Lebensjahr beantragt, bekommt 10,8 % Abschlag (Maximum). Beispiel komplett: 35 Jahre alt, 10 EP bisher (bei 30 Jahren Beitragszeit ergibt das 0,33 EP/Jahr Schnitt), volle EM: Zurechnung 32 Jahre × 0,33 = 10,56 EP. Gesamt: 20,56 EP. × 0,892 (Abschlag) × 1,0 × 39,32 € = 721,30 € Bruttorente. Hinzuverdienstgrenzen 2026: Bei voller EM: 18.558 € pro Kalenderjahr (Stand 2025: 17.823 €, voraussichtlich Anpassung). Bei teilweiser EM: 38.901 €. Achtung: Wird die Rente befristet bewilligt (oft erste Bewilligung 3 Jahre), Folgeantrag rechtzeitig stellen. Bei Verschlimmerung Verschlechterungsantrag möglich. Bei 60+ Bewilligungen oft unbefristet. Tipp: EM-Antrag immer zusammen mit Reha-Antrag prüfen. Reha geht vor Rente. Auch private Berufsunfähigkeitsversicherung prüfen – die Rente reicht selten zum Leben. Vereinfachte Schätzung. DRV-Bescheid maßgeblich. Ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied volle vs. teilweise EM? +
Volle EM: <3 Std./Tag arbeitsfähig. Teilweise EM: 3-6 Std./Tag arbeitsfähig. Volle EM = doppelt so hoch wie teilweise.
Was ist die Zurechnungszeit? +
Die DRV tut so, als hättest du bis 67 weitergearbeitet (mit deinem bisherigen Durchschnittsverdienst). So bekommst du auch bei junger EM noch eine spürbare Rente.
Gibt es einen Abschlag bei EM-Rente? +
Ja, pauschal 10,8 %. Egal ob du mit 30 oder mit 60 EM-Rente beziehst. Maximaler Abschlag wie bei 3 Jahren Frührente.
Darf ich neben EM-Rente arbeiten? +
Bei voller EM: bis 18.558 €/Jahr 2026 (vorl.). Darüber Kürzung. Bei teilweiser EM: bis 38.901 €. Mehr verdienen → Rente fällt teils oder ganz weg.
Wie wird die EM festgestellt? +
Ärztliches Gutachten der DRV (Hausarzt-Berichte + ggf. eigenes Gutachten). Beruf egal – entscheidend ist Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Was ist mit Berufsunfähigkeit? +
Berufsunfähigkeit gibt es in der gesetzlichen Rente nur noch für Jahrgang vor 1961. Sonst nur über private Berufsunfähigkeitsversicherung – sehr empfehlenswert!
Sind die Angaben verbindlich? +
Nein – Vereinfachte Schätzung. Individuelle Versicherungsverläufe komplex. DRV-Bescheid maßgeblich. Ohne Gewähr.