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Steuern

Arbeitsmittel absetzen: Sofort bis 800 € oder per AfA

Beruflich genutzte Arbeitsmittel können als Werbungskosten abgesetzt werden. Bis 800 € netto sofort, darüber linear über die Nutzungsdauer.

Ergebnis
Netto-Anschaffung
Beruflich nutzbar
Methode
Steuerlich absetzbar 1. Jahr
Pro Folgejahr (bei AfA)

Erklärung

Arbeitsmittel sind Gegenstände, die überwiegend (mehr als 90 %) beruflich genutzt werden. Sie zählen zu den klassischen Werbungskosten beim Arbeitnehmer und Betriebsausgaben beim Selbstständigen. Beispiele: Computer, Notebook, Tablet, Smartphone, Drucker, Schreibtisch, Bürostuhl, Aktentasche, Fachliteratur, Werkzeug, Berufskleidung (typische Berufsbekleidung wie Anzug oder Kostüm gehört nicht dazu, nur z.B. Sicherheitsschuhe, Arzt-Kittel, Uniformen). Steuerliche Behandlung hängt vom Anschaffungspreis ab: GWG-Regel (geringwertige Wirtschaftsgüter): Bis 800 € netto Anschaffungspreis (= 952 € brutto bei 19 % USt) sofort im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar. Über 800 € netto: lineare AfA (Absetzung für Abnutzung) über die betriebliche Nutzungsdauer nach BMF-AfA-Tabelle. Wichtige Nutzungsdauern: Computer/Notebook seit 2021 nur noch 1 Jahr (faktisch Sofortabschreibung – große Erleichterung!), Smartphone/Tablet 5 Jahre, Büromöbel 13 Jahre, Drucker 3 Jahre, Werkzeug 3-5 Jahre. Bücher und Fachzeitschriften sind grundsätzlich sofort und in voller Höhe absetzbar – egal welcher Preis. Auch Software seit 2021 sofort absetzbar (1 Jahr). Beruflicher Nutzungsanteil: Beträgt die berufliche Nutzung weniger als 90 %, ist anteiliger Abzug nötig (z.B. 70 % beruflich → 70 % der Kosten absetzbar). Bei klar privater Mitnutzung (Computer auch fürs Internet zu Hause) gilt häufig ein typisierter 50 %-Anteil, sofern nicht anders nachweisbar. Smartphone-Privatnutzung in der Regel 50/50 oder anteiliger Nachweis per Telefonkostenaufschlüsselung. Wichtig: Werbungskostenpauschbetrag von 1.230 € pro Jahr wird automatisch gewährt – der Einzelnachweis lohnt erst, wenn alle Werbungskosten zusammen darüber liegen (Pendler + Homeoffice + Arbeitsmittel + Fortbildung). Bei Selbstständigen werden alle Betriebsausgaben separat gegen die Einnahmen gestellt, kein Pauschbetrag. Tipp: Belege mindestens 10 Jahre aufbewahren (Steuererklärung). Notebook/Computer mit Berufsnachweis (Tätigkeit, Software-Lizenzen) dokumentieren. Vereinfachte Schätzung. Persönliche Verhältnisse können abweichen. Steuerberater konsultieren bei wichtigen Entscheidungen. Ohne Gewähr.

\text{Sofort bis 800 € netto, sonst AfA} = \text{Kosten} / \text{Nutzungsdauer}

Häufige Fragen

Was sind GWG? +

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € netto Anschaffungspreis. Sofort im Jahr der Anschaffung voll absetzbar – ohne AfA-Verteilung. Großer Vorteil für kleinere Anschaffungen.

Computer/Laptop – sofort oder AfA? +

Seit 2021 ist die Nutzungsdauer von Computer-Hardware und Software auf 1 Jahr verkürzt – effektiv Sofortabschreibung, egal wie teuer. Großzügige Regelung des Gesetzgebers.

Smartphone für Beruf – wie absetzen? +

Bei <800 € netto sofort, sonst über 5 Jahre AfA. Beruflicher Anteil oft 50/50 mangels klarem Trennung. Mit Telefonrechnungs-Trennung (geschäftliche/privater Nummer) realer Anteil nachweisbar.

Berufskleidung absetzen? +

Nur typische Berufskleidung (Arzt-Kittel, Sicherheitsschuhe, Uniform) ist absetzbar. Anzug, Kostüm, Business-Outfit sind kein Arbeitsmittel – auch nicht, wenn beruflich getragen.

Was ist die AfA-Tabelle? +

Vom BMF herausgegebene Tabelle mit typischen Nutzungsdauern für jede Wirtschaftsgüter-Kategorie. Verbindlich für die lineare AfA. Computer/Software seit 2021 nur 1 Jahr.

Sammelposten oder GWG? +

Wahlrecht: Anschaffungen 250-1.000 € können entweder als GWG sofort (bis 800 € netto) oder im Sammelposten verteilt über 5 Jahre abgeschrieben werden. Wahl im Anschaffungsjahr für alle, einheitlich.

Ist mein Ergebnis verbindlich? +

Nein. Vereinfachte Schätzung. Persönliche Verhältnisse können abweichen. Steuerberater konsultieren bei wichtigen Entscheidungen. Ohne Gewähr.

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