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Steuern

0,25 %/0,5 %-Regel: Steuervorteil beim Elektro-Firmenwagen

Reine E-Autos als Firmenwagen werden nur mit 0,25 % statt 1 % besteuert (bis 70.000 € BLP). Plug-in-Hybride mit 0,5 %. Berechne deine Ersparnis.

Ergebnis
Anwendbarer Satz
Geldwerter Vorteil pro Jahr
Steuer pro Jahr (E-Auto)
Steuer pro Jahr (Verbrenner zum Vgl.)
Steuerersparnis Jahr

Erklärung

Zur Förderung der Elektromobilität gibt es seit 2019 reduzierte Sätze für die private Nutzung von Elektro-Firmenwagen – seit 2020 sogar 0,25 % statt 1 %, ein Achtel der normalen Belastung. Voraussetzung für 0,25 %: reines Elektrofahrzeug (BEV, batterieelektrisch, kein Range Extender, kein Plug-in-Hybrid) und Bruttolistenpreis nicht über 70.000 € (Stand 2024 erhöht von 60.000 €, weiter im Gespräch für 95.000 €). Bei BEV über 70.000 € BLP gilt die 0,5 %-Regel. Plug-in-Hybride bekommen ebenfalls 0,5 %, müssen aber technische Voraussetzungen erfüllen: Mindest-E-Reichweite 80 km (bei Anschaffung 2025-2030) oder CO2-Ausstoß max. 50 g/km. Erfüllen sie das nicht, fallen sie zurück auf 1 %-Regel wie Verbrenner. Auch die 0,03 %-Pendlerregelung wird halbiert/geviertelt: Bei 0,25 %-Auto nur 0,0075 % BLP × km, bei 0,5 %-Auto 0,015 % × km. Beispiel: E-Auto BLP 50.000 €, 25 km Pendelweg. Geldwerter Vorteil: 50.000 × 0,0025 × 12 = 1.500 € (1 %-Anteil) + 50.000 × 0,000075 × 25 × 12 = 1.125 € (Pendelanteil) = 2.625 €/Jahr. Verbrenner gleicher BLP: 6.000 € + 4.500 € = 10.500 €/Jahr. Differenz 7.875 € geldwerter Vorteil pro Jahr! Bei 35 % Grenzsteuersatz: 2.756 € weniger Steuer. Über die typische Nutzungsdauer von 4 Jahren rechnen sich so locker 11.000 € Steuerersparnis. Zusätzliche Vorteile bei E-Firmenwagen: Aufladen beim Arbeitgeber steuer- und beitragsfrei (auch privat), Aufladen zu Hause kann pauschal mit 30 €/Monat (oder 70 € ohne Lademöglichkeit beim AG) steuerfrei erstattet werden, Wallbox-Kostenübernahme durch AG steuerfrei. Auch die Anschaffung einer privaten Wallbox kann vom AG übernommen werden, ohne dass der Mitarbeiter den Geldwerten Vorteil versteuern muss. Tipp: Bei E-Autos lohnt sich oft auch unter Berücksichtigung höherer Einkaufspreise das Firmenleasing finanziell – Förderung über reduzierte Lohnsteuer + AG-Zuschuss. Vereinfachte Schätzung. Persönliche Verhältnisse können abweichen. Steuerberater konsultieren bei wichtigen Entscheidungen. Ohne Gewähr.

\text{GV}_{BEV} = 0{,}0025 \cdot \text{BLP} \text{ (bis 70k €)}

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Steuervorteil beim E-Firmenwagen? +

Bei reinem BEV bis 70.000 € BLP: 0,25 % statt 1 % – Faktor 4 günstiger. Bei 50.000 € BLP rund 7.000-8.000 € weniger geldwerter Vorteil/Jahr, je nach Pendelweg.

Was zählt als reines E-Auto? +

BEV (Battery Electric Vehicle) ohne Verbrennungsmotor, kein Range Extender. Plug-in-Hybride bekommen 0,5 %, kein 0,25 %.

Plug-in-Hybrid Voraussetzungen? +

Für die 0,5 %-Regel muss der PHEV mindestens 80 km elektrische Reichweite haben (Stand 2025-2030, vorher 60 km) oder max. 50 g/km CO2 ausstoßen. Sonst greift die normale 1 %-Regel.

BLP-Grenze 70.000 € fest? +

Aktuell 70.000 €, politisch wird Erhöhung auf 95.000 € diskutiert. Über der Grenze gilt die 0,5 %-Regel, immer noch günstiger als Verbrenner.

Aufladen zu Hause – steuerfrei? +

Ja, der Arbeitgeber kann pauschal 30 €/Monat (mit AG-Lademöglichkeit) oder 70 €/Monat (ohne) steuerfrei für Stromkosten erstatten. Real abgerechnet wäre auch möglich, aber aufwendiger.

Wallbox vom AG? +

Wenn der Arbeitgeber die Wallbox + Installation finanziert: steuerfrei, kein zusätzlicher geldwerter Vorteil. Auch wenn die Wallbox am Privathaus des Mitarbeiters bleibt.

Ist mein Ergebnis verbindlich? +

Nein. Vereinfachte Schätzung. Persönliche Verhältnisse können abweichen. Steuerberater konsultieren bei wichtigen Entscheidungen. Ohne Gewähr.

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